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Autor Thema: Cb und XL gleiche Gabelholme?  (Gelesen 1040 mal)
Martin_toll
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« am: 25. Dezember 2006, 21:53:07 »

Hallo, ich hab da mal ne frage:

Sind die Gabelholme von der Xl 50 und der Cb 50j gleich lang?

Die Xl hat ja längeren federweg, der aber durch die längeren Tauchrohre entsteht, und mir fehlt halt ein Gabelholm und für die xl gibts bei ebay leider nichts.
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Meister Müller
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« Antworten #1 am: 01. Januar 2007, 07:20:51 »

Moin Martin,

ich weiß Du willst den Unterschied von XL und CB wisssen.
Ich weiß zwischenzeitlich, dass die die CY´lon Gabeln ca. 2 cm KÜRZER als die der CB Lustig sind!

Ich vermute, das die CB und XL Holme gleichlang sind!

tschüss und


+++***  happy new Year  ***+++
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ralf
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« Antworten #2 am: 18. Januar 2007, 17:51:56 »

Hallo,
die Standrohre der CB50 sind länger als die der XL50.
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gruss ralf
Meister Müller
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« Antworten #3 am: 18. Januar 2007, 18:33:27 »

Wenn die CB Holme länger sind als die der CY´lon (weiß ich aus eigener Erfahrung (mit Hilfe von Sven ;) ), aber auch länger sind, wie die der XL, vermute ich, das die CY und XL die gleichen Holme hat!!!  ?( ?( ?(
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Siggi666
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« Antworten #4 am: 15. Oktober 2007, 18:32:42 »

Hallo zusammen,


Zitat
Original von Martin_toll
Hallo, ich hab da mal ne frage:

Sind die Gabelholme von der Xl 50 und der Cb 50j gleich lang?

Die Xl hat ja längeren federweg, der aber durch die längeren Tauchrohre entsteht, und mir fehlt halt ein Gabelholm und für die xl gibts bei ebay leider nichts.


Nein, sind sie definitiv nicht. Die von der XL sind etwa 2 cm kürzer. Ich habe in meine XL50 aber die Federn von der CB 50 eingebaut, macht sie vorne etwas härter!
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Prima Gruß





42?
Metropolis
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« Antworten #5 am: 29. November 2011, 21:31:58 »

Da hät ich auch nochmal ne Frage:
Kann man die Tauchrohre von der CB in die XL einbauen ?
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Siggi666
CY-CB-XL Lusche
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« Antworten #6 am: 29. November 2011, 22:17:54 »

Hi,
vom Standrohrdurchmesser geht es, aber was die Federwege angeht weiß ich es nicht. Da würd ich doch gleich die kompletten Gabelholme der CB einbauen. Die 2cm mehr Länge sollte nichts ausmachen.

Aber: Du brauchst dann die Scheibenbremse der CB.
Leider hat die CB vorne aber einen größeren Raddurchmesser, damit stimmt der Tacho nicht mehr und die in der Betriebserlaubnis eingetragene Reifengröße passt auch nicht mehr
-> Verlust der Betriebserlaubnis.
Den Umbau müsste man dann vom TÜV abnehmen lassen.

Du kannst aber die Scheibenbrems-Nabe der CB in eine Felge der XL einspeichen.
Dann bekommst Du Scheibenbremse mit orig. XL Reifengröße kombiniert.
Die Art der Vorderradbremse ist in den Papieren nicht eingetragen (glaub ich jedenfalls, bin zu faul, jetzt nachzusehen).
Damit befindest Du Dich in einer Grauzone. Das Fahrzeug widerspricht zwar nicht den Eintragungen in der Betriebserlaubnis, dennoch hast Du ein nicht unwichtiges, sicherheitsrelevantes Bauteil verändert.
Das wird bei einer flüchtigen Kontrolle durch die Rennleitung zwar nicht auffallen, aber wenn Du an jemand mit Ahnung gerätst oder - was keiner wünscht - ein Unfall passiert, kann der Umbau auffliegen, mit allen Konsequenzen (keine Betriebserlaubnis und damit Verlust des Versicherungsschutzes, Bußgelder, Konsequenzen für den Führerschein, bis hin zu Gerichtsverhandlungen (bei Personenschaden)).
Damit empfehle ich Dir, es trotzdem vom TÜV abnehmen zu lassen.

Zum Thema Abnahme beim TÜV:
Am Besten erst mal bei der zuständigen Prüfstelle vorstellig werden und einen der Prüfer (Namen merken) das Umbauvorhaben schildern.
Keine Angst, Du hast ja nichts völlig verwerfliches vor.
Du willst die - im Original mangelhafte - Bremswirkungl der XL durch Verbau von original Honda Teilen aus dem Schwestermodell aus der selben Zeit und mit höherem zul. Gesamtgewicht verbessern. Wichtig ist da immer der Hinweis auf Original Honda Teile, die im höherklassigen Modell (zul. GesGew.) bei ansonsten gleicher Fahrzeugklasse und Leistung verbaut sind.
Der Prüfer wird Dich dann beraten und Dir sagen, ob Du das Vorderrad in eine XL Felge einspeichen musst, oder ob er Dir auch die größere CB Felge eintragen kann, bzw. was Du sonst noch so beachten solltest, damit es bei dem nächsten Besuch keine Probleme, sondern eine Eintragung gibt. Daher auch immer den Prüfer merken und hinterher wieder zu dem selben Prüfer gehen. Seine Kollegen wissen nämlich nicht, was Ihr so besprochen habt und dann wird es meißt viel komplizierter.

Leider sind die Regelungen, wer was eintragen darf, sehr abhängig vom Bundesland.
Der TÜV Hessen darf da fast nix, viel relaxter sind die in BW und Bayern.
Wobei natürlich auch ein Fahrzeug, das in Hessen zu Hause ist, seinen TÜV und die Abnahme in z.B. Bayern machen darf. Ist nur mehr Fahrerei, wenn man nicht nahe der Grenze wohnt.
Ich finde das ja ganz toll, das uns die EU in allem gleich macht, aber in Sachen Zulassung und TÜV jedes Bundesland - zum Teil sogar jedes Landratsamt - seinen eigenen Socken stricken darf....

Besten Gruß
Siggi

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Prima Gruß





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