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Autor Thema: Führerscheinklassen BIGBLOCK-CY ???  (Gelesen 2574 mal)
raischle
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« am: 19. Oktober 2005, 18:20:52 »

Hallo,
ich habe die alten Klassen 3 (seit 1982) und 2, darf also zB die dicksten LKW fahren (und fahre sie tatsächlich immer noch ab und  zu), bin aber beim Mopped vom Gesetzgeber auf 49 ccm begrenzt    heul .

Mir ist bekannt:

(kopiert)"Zweirädrige Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen),

Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 km/h, wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind,..."

aus meinem Gedächnis:

Die 125er Regel: mit Erhalt des Führerschein Kl. 3 vor dem 1. April 1980 darf
man 125 ccm ohne Leistungsbegrenzung fahren - bei mir leider nicht der Fall.

Jetzt hatte ich ein interessantes Gespräch mit NRC   smile (Danke!)  und bin schwer verunsichert; womöglich stimmt meine Information über Führerscheinklassen und -möglichkeiten nach all den Jahren gar nicht mehr...

Ich versuche gerade, nach langer Zeit Kontakt zu einem Fahrschul-Lehrer aufzu nehmen, der eigentlich im Thema sein müsste; parallel suche ich im www, verstehe aber die neuen Klassen nicht so ganz und speziell nicht die Sonderfälle bei den alten Führerscheinklassen.

Weiss jemand von Euch mehr ? Darf ich / darf man mehr Hubraum fahren, aber evtl mit Geschwindigkeitsbegrenzung (also über 49 ccm / kleiner 80 ccm, aber begrenzt auf max 79 km/h, ....    aber entsprechend der damaligen Versicherungs-Einstufung zB als CB80 oder MT80 extrem teuer (und deswegen sehr wenig verkauft und zugelassen) ?


... das würde ja ungeahnte Möglichkeiten eröffnen...   smile

Raimund
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raischle -C-Y-
lalali
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« Antworten #1 am: 20. Oktober 2005, 10:04:37 »

hallo,
das siehst du alles völlig richtig.
pkw und lkw in jeglicher größe und bei den motorrädern hörts bei 49ccm und max 50km/h auf. andere klasse anderer schein....leider

nach dem 1.4.80 wurde der alte 1b aus der klasse 3 gekippt und auf die 49ccm gesenkt, ebenso ist es mit der klasse 2, die bekanntlich den 3er beinhaltet, aber leider nix zweiräderiges über den 49ccm.


die 49ccm mit 80-100km/h z.b alte kreidler florett, hercules, sachs etc welche mit 49ccm 6,25ps haben, fallen nicht in deinen führerscheinbesitz. sie paßten noch dazu bis zum 14.1980, schnelle 50iger genannte, müssen bzw mußten offiziell sogar als motorrad angemeldet werden, da gabs aber reichlich ausnahmen, so dass die schnellen 50iger auch mit kleinem versicherungskennzeichen herumdüsten bzw u.a mit 80iger kennzeichen, richtig wäre motorradkennzeichen gewesen, da die schnellen 50iger auch die max 80km/h der klasse 1b überstiegen.

legtetst du dir so einen hobel zu, wäre dass bei benutzung fahren ohne führerschein, und wohl auch versicherungsbetrug, fahren ohne versicherungsschutz, denn das versicherungskennzeichen der mofas und 50iger ist offiziell auf eine geschwindigkeit begrenzt, was viele aber nicht wissen.

sonst gibts nichts positives zu berichten
gruß werner
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Neun sagen ich bin irre. Eine summt...
raischle
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« Antworten #2 am: 26. Oktober 2005, 17:03:41 »

@alle
Habe mit einem Bekannten/Franzosen gesprochen: die Führerschein-Einteilung ist in der EU wohl nicht einheitlich - der darf in (F) mit dem Autoführerschein auch 125er fahren... vielleicht haben wir ja Glück und dürfen bei der EU-Vereinheitlichung der Führerscheinklassen eines Tages eine CY mit mehr als 49 ccm fahren   :]
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raischle -C-Y-
raischle
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« Antworten #3 am: 27. November 2005, 10:14:18 »

Das mit dem Führerschein läßt mir einfach keine Ruhe; habe da was Interessantes gefunden
siehe
http://www.versicherungsnetz.de/Onlinelexikon/EU-Fuehrerschein.html

Eine Anmerkung stößt mir aber bitter auf:
Anm.: Die Kategorien M, T und L fallen nicht unter die EU-Richtlinie (siehe Tabelle)

das heisst wohl, das die französischen Verhältnisse nicht irgendwann automatisch EU-Recht werden und die gleiche Fahrerlaubnis-Einteilung auch für uns gilt   X(

raischle
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raischle -C-Y-
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« Antworten #4 am: 03. Dezember 2005, 16:17:08 »

Bin scheinbar der Einzige, der hier in Sachen "großer Führerschein" postet - Ihr sollt aber auch Bescheid wissen     smile

Ich habe die Rechtsabteilung des ADAC angemailt und folgende Antwort bekommen:

Zitat:
"...Derzeit ist noch nicht erkennbar, dass einheitliche Fahrerlaubnisklassen in
allen EU-Ländern eingeführt werden sollen.
Geplant ist lediglich, dass in den kommenden Jahren die Einführung eines
einheitlichen Führerscheindokuments
stattfinden soll...."

Na ja, dann muss es wohl bei 49 ccm bleiben, damit es im Überprüfungsfall durch die Grünen nicht zum Fall "Fahren ohne Fahrerlaubnis" wird (da hat lalali schon recht !).

 böse böse
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raischle -C-Y-
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« Antworten #5 am: 03. Dezember 2005, 16:56:27 »

Hallo zusammen;

vielleicht ist dies ja für viele hier interessant:
Wer den alten Klasse-4-Schein (für die Kleinkrafträder mit 50ccm)
vor dem 01.04.80 gemacht hat, darf heute 125er ohne Beschränkung fahren.
(Auskunft vom Straßenverkehrsamt Beckum im letzten Jahr)
Kennt Ihr das auch?

Gruß
Artur
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André Löhrer
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« Antworten #6 am: 04. Dezember 2005, 08:40:40 »

Jip, das ist bekannt, das gilt auch nach wie vor noch. Besonders gruselig finde ich es immer, wenn aufgrund dieser Tatsache Onkel Otto und Tante Emaille noch mal jung werden, sich jeder ´ne koreanische 125er Harley kaufen und dann im Duett sechseckig um die Kurve eiern. Das frage ich mich dann wirklich nach dem Sinn dieser Regelung. Ich bin mittlerweile auch immerhin 39, bin auf 2 Rädern einigermaßen fit (auch durchs Mountainbiking) aber darf nur 50er fahren. Etwas seltsam das ganze....

Grüße
André
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« Antworten #7 am: 04. Dezember 2005, 08:48:24 »

ich setzt noch einen oben drauf!!

Diese Regelung hat nicht nur was mit der "Kl.4" zu tun, dies gilt auch für Autofahrer mit einem Führerschein der "Kl.3".
Wenn die Ihren grauen Lappen auch vor 1980 gemacht haben, dürfen die ebenso die 125ccm Klasse fahren!!
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NRC
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« Antworten #8 am: 04. Dezember 2005, 09:58:10 »

Tach zusammen

@Raischle
Ich habe dir da wohl eine falsche Info gegeben. Ich dachte immer, so stand es zumind. geschrieben. Wenn du Kl.3 besitzt durfte man bis 125 ccm aber nur 80 km/h fahren, das ist nun aber leider anders. Dafür benötigt man mind. 1a. Alles was vor 1980 geschehen ist, ist klar, die dürfen das auch weiterhin.

Du darfst nach geltendem Recht mit Kl-3 höchstens 50 ccm und max. 60 km/h wenn dieses Moped vor 1992 das erstmals im Verkehr gebracht worden ist. DDR übergangsregellung. Diese Regellung lief im Juli 2004 aus. Hat man diesen Tag verpasst, gilt nur noch die 45 km/h Regelung, ab Umschreibung. Da das Jahr 2004 um ist, geht das so also nicht mehr oder nur noch bis 45 km/h

Demnächst wird es noch Lustiger, wenn die EU ganz Regelung kommen wird. Dann darf man wahrscheinlich nur noch mit Klasse 1 offen ein Fahrrad mit amtlichen Kennzeichen (Kuchenblech, Blinker und Übersetzung eingetragen) führen. Vergaser wahlweise, je nach Mutters Küche. Kat mit Reduzierung wird demnächst bei diversen Auktionshäuser sicherlich angeboten.

Das ganze ist Nachzulesen unter
http://www.fahrlehrerverband-bw.de/07-FSKl/Fuehrerscheinklassen.htm
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André Löhrer
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« Antworten #9 am: 04. Dezember 2005, 10:31:32 »

Na prima...... böse böse
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« Antworten #10 am: 04. Dezember 2005, 13:47:16 »

Zitat
Original von NRC

Du darfst nach geltendem Recht mit Kl-3 höchstens 50 ccm und max. 60 km/h wenn dieses Moped vor 1992 das erstmals im Verkehr gebracht worden ist. DDR übergangsregellung. Diese Regellung lief im Juli 2004 aus. Hat man diesen Tag verpasst, gilt nur noch die 45 km/h Regelung, ab Umschreibung. Da das Jahr 2004 um ist, geht das so also nicht mehr oder nur noch bis 45 km/h[/URL]

Heißt das, ich kann das TÜV Nord Gutachten herausnehmen, da es sowieso keinem gültigen rechnt mehr entspricht?Huch?

http://www.honda.cy50.de/CY-Menue/CY-Service/Gutachten/CY50-Gutachten/cy50-gutachten.html


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NRC
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« Antworten #11 am: 05. Dezember 2005, 09:19:43 »

nö, lass doch stehen. Noch kann man ja die 3 Modelle offiziell von 40 auf 45 km/h umschreiben lassen. Nur auf 60 nicht mehr. Hin u. wieder findet man aber noch eine Tüv-Tante die dein Schrieb anerkennt. Legal darf man sie halt nur noch mit 45 bewegen. Wow, was ein Schub nach vorne. Demnächst wird man wohl von einem 4 WD Angetriebenen Rollstuhl offiziell versägt. Die in NL und SP sind dabei wohl die absoluten Verlierer, dort lief ja kein Moped unter 60 und jetzt, alle ab zum Tüv und 45 km/h und da kostet das richtig Geld, gerade in SP. Lächerlich das ganze
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Xir
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« Antworten #12 am: 29. Dezember 2005, 21:51:50 »

Mwah...in NL waren die 50er (also bis 50 Kubik) aber offiziel schon immer auf 45 KM/h beschränkt. Dürfen Bauartbedingt nicht scneller sein.
(Hielt/hält sich nur keiner drann)
Dafür kannte/kennt die NL keine 80er/125er Klasse.

Wie ist denn das im Ausland? Wenn eine Franzose mit Klasse 3 in Frankreich 125er fahren darf, darf dann ein Deutscher Urlauber mit Klasse 3 in Frankreich 125er fahren?

Blickt doch keiner mehr durch, bei dem Europäischem gewusel. Die Bananen sind reguliert aber Führerscheinklassen gibt's wie Sand am Meer.

Gruß,

Xir
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« Antworten #13 am: 14. Mai 2008, 16:33:05 »

Wie ist das eigentlich darf man mit klasse m ne cy 50 fahren die vom tüv auf v max. von 50 eingetragen worden ist fahren??
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joe fanatic
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« Antworten #14 am: 14. Mai 2008, 21:53:21 »

Mich würde mal interessieren, was die Grünen bzw. Blauen sagen, wenn sie mich mit meinem A Führerschein mit 80 auf der 50er cy erwischen, fahren ohne Versicherungsschutz ist bei eingetragenen 40 bzw. 45 klar  ;)
Wo man das machen darf ist ja auch sone Sache, Baubedingte 60 bzw. 61 würden mir Autobahn und Kraftfahrstraße erlauben, wenn sie aber nur mit 40 eingetragen ist bin ich da ratlos  Huch?

Nacht, Joe
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