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Autor Thema: Führerscheinklassen BIGBLOCK-CY ???  (Gelesen 2580 mal)
lalali
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« Antworten #15 am: 14. Mai 2008, 22:11:44 »

@ oi

Wie ist das eigentlich darf man mit klasse m ne cy 50 fahren die vom tüv auf v max. von 50 eingetragen worden ist fahren??

da scheint mir nur logisch, dass du diese nicht fahren darfst, wenn es ein aktueller eintrag ist,
du sie aber fahren dürftest, wenn die aufrüstung der cy in der zeit gemacht wurde, in der die fahrzeuge der
50ccm-klasse 50km/h fahren durften....

dazu nochmals diesen hier:
Zitat von:  NRC


Du darfst nach geltendem Recht mit Kl-3 höchstens 50 ccm und max. 60 km/h wenn dieses Moped vor 1992 das erstmals im Verkehr gebracht worden ist. DDR übergangsregellung. Diese Regellung lief im Juli 2004 aus. Hat man diesen Tag verpasst, gilt nur noch die 45 km/h Regelung, ab Umschreibung. Da das Jahr 2004 um ist, geht das so also nicht mehr oder nur noch bis 45 km/h


Das ganze ist Nachzulesen unter
http://www.fahrlehrerverband-bw.de/07-FSKl/Fuehrerscheinklassen.htm

als klärung der aktuellen klasse M  dieses:

Als Kleinkrafträder gelten auch

   * Krafträder mit max. 50 ccm Hubraum und einer Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit
     von max. 50 km/h, wenn sie bis zum 31.12.2001 erstmals in Verkehr gekommen sind.
       
    * Kleinkrafträder, die nach dem Recht der ehemaligen DDR bis zum 28.02.1992, erstmals in den Verkehr gekommen sind.


alles klar?Huch

@ joe
Mich würde mal interessieren, was die...sagen...
Wo man das machen darf ist ja auch sone Sache, Baubedingte 60 bzw. 61 würden mir Autobahn und Kraftfahrstraße erlauben, wenn sie aber nur mit 40 eingetragen ist bin ich da ratlos  Huch?

Nacht, Joe


da sagt der fahrschullehrer und der gesetzgeber meint es so, dass ein fahrzeug die autobahn und kraftfahrstrasse
benutzen darf, wenn es 60km/h fahren kann und DARF.
also darfst du mit der gepimten cy50 ohne offiziellen tüv-eintrag > 60km/h nicht dort fahren.


gruß wernersen

« Letzte Änderung: 14. Mai 2008, 22:28:46 von lalali » Gespeichert

             www.Honda.CY50.de/wiki

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« Antworten #16 am: 15. Mai 2008, 13:01:53 »

Baubedingte 60 bzw. 61 würden mir Autobahn und Kraftfahrstraße erlauben,

Also mit 60 Km/h auf einer Cy (o.ä.) auf der Autobahn... Hammerjoe
Laut Wiki ist die Mindestgeschwindigkeit auf deutschen Autobahnen 80Km/h.
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NRC
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« Antworten #17 am: 16. Mai 2008, 05:24:02 »

quak, 60 km/h Fahren dürfen und auch HALTEN können. Werner hat das schon richtig geschrieben
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Die Technik, ist nur ein umgesetzter Gedanke !
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Pusher92
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« Antworten #18 am: 16. Mai 2008, 10:11:55 »

Nochmal nachgelesen, auf der Autobahn dürfen alle zugelassenen Kraftfahrzeuge fahren, die Bauartbedingt eine Höchstgeschwindigkeit von mindestens 60 km/h fahren können.
Eine Mindestgeschwindigkeit auf deutschen Autobahnen gibt es gar nicht.
Trotzdem würde ich nie mit einem Mopped das zwischen 60 und 80 Höchstgeschwindigkeit fährt auf die Autobahn das ist ja Selbstmord...
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Dennis
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« Antworten #19 am: 16. Mai 2008, 11:45:30 »

(Klugscheißermodus an)
Naja also man darf um genau zu sein erst dann auf die autobahn, wenn die bauartbedingte höchstgeschwindigkeit 61 km/h beträgt, darum steht auf vielen
Baukränen etc. auch hinten ein weißes schild mit schwarzem ring drum (61), damit diese auf der Autobahn fahren dürfen. Genauso wie Rollstühle in
Deutschland bis 60 km/h zugelassen sind, denn ab 61 dürften sie auch auf der autobahn fahren.

Und eine Mindestgeschwindigkeit gibt es ja somit schon, und die richtgeschwindigkeit beträgt 130 km/h.

(Klugscheißermodus aus)

 grinseman

Gruß

Dennis
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« Antworten #20 am: 26. Mai 2008, 20:05:08 »

Die heute europaweit gegebene Höchstgeschwindigkeit von nur 45 km/h wird als unsachgemäß und zum Teil sogar lebensgefährlich für die Fahrer der Kleinkrafträder kritisiert. Mit dieser Höchstgeschwindigkeit und der damit einher gehenden Leistung von etwa 2 kW sei ein flüssiges Integrieren in den fließenden Verkehr praktisch nicht möglich. PKW-Fahrer, die zumeist auch innerorts etwa 55-60 km/h fahren, fühlten sich oft genötigt und bedrängten Kleinkrafträder in hohem Maße.

so sehe ich es auch  ;)

gruss.Goedi
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« Antworten #21 am: 28. Mai 2008, 07:51:03 »

^^ Wahre Worte, so werd ich das auch jedem Bullen erhählen, der mich an den Arsch kriegt.
Heizen kann man ja mit den 50ern eh nicht also warum Potenzial verschenken und nicht das Beste aus der Kiste rausholen was geht...
Es gibt da so viele Kleinigkeiten, die in ihrer Summe ne Menge ausmachen, dazu steh ich  Schild CY-forever
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raischle
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« Antworten #22 am: 28. Mai 2008, 19:37:01 »

Ja... erwartet Ihr denn irgendetwas Sinnvolles von den Politikern ?

Ich selbst fahre meine CY, werde aber sinnigerweise meiner Tochter eines Tages verbieten, mit 45 km/h als Verkehrshindernis zwischen den Idioten und sonstigen unübersichtlichen 40-Tonner-LKW herumzufahren  heul
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raischle -C-Y-
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« Antworten #23 am: 28. Mai 2008, 19:53:50 »

und wenn die dame denn dann mal nicht mehr von der staatsanwalt beschützt wird-bekomme ich dann die tel.nummer? kicher....

ach ja-das fahren bringe ich gerne bei,hihi....

bloß nicht ernst nehmen!!! RollRoll RollRoll RollRoll RollRoll RollRoll RollRoll RollRoll RollRoll RollRoll RollRoll RollRoll
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keine chance der rennleitung!!!
raischle
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« Antworten #24 am: 14. Juli 2009, 07:59:24 »

Update  Juli 2009     ->      Auszug aus ADAC 07/2009

Minister Tiefensee und der 125 ccm-Führerschein
« Letzte Änderung: 23. November 2009, 11:45:45 von lalali » Gespeichert

raischle -C-Y-
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