@ oi
Wie ist das eigentlich darf man mit klasse m ne cy 50 fahren die vom tüv auf v max. von 50 eingetragen worden ist fahren??
da scheint mir nur logisch, dass du diese nicht fahren darfst, wenn es ein aktueller eintrag ist,
du sie aber fahren dürftest, wenn die aufrüstung der cy in der zeit gemacht wurde, in der die fahrzeuge der
50ccm-klasse 50km/h fahren durften....
dazu nochmals diesen hier:
Du darfst nach geltendem Recht mit Kl-3 höchstens 50 ccm und max. 60 km/h wenn dieses Moped vor 1992 das erstmals im Verkehr gebracht worden ist. DDR übergangsregellung. Diese Regellung lief im Juli 2004 aus. Hat man diesen Tag verpasst, gilt nur noch die 45 km/h Regelung, ab Umschreibung. Da das Jahr 2004 um ist, geht das so also nicht mehr oder nur noch bis 45 km/h
Das ganze ist Nachzulesen unter
http://www.fahrlehrerverband-bw.de/07-FSKl/Fuehrerscheinklassen.htmals klärung der aktuellen klasse M dieses:
Als Kleinkrafträder gelten auch
* Krafträder mit max. 50 ccm Hubraum und einer Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit
von max. 50 km/h, wenn sie bis zum 31.12.2001 erstmals in Verkehr gekommen sind.
* Kleinkrafträder, die nach dem Recht der ehemaligen DDR bis zum 28.02.1992, erstmals in den Verkehr gekommen sind.
alles klar?

@ joe
Mich würde mal interessieren, was die...sagen...
Wo man das machen darf ist ja auch sone Sache, Baubedingte 60 bzw. 61 würden mir Autobahn und Kraftfahrstraße erlauben, wenn sie aber nur mit 40 eingetragen ist bin ich da ratlos

?
Nacht, Joe
da sagt der fahrschullehrer und der gesetzgeber meint es so, dass ein fahrzeug die autobahn und kraftfahrstrasse
benutzen darf, wenn es 60km/h fahren kann und DARF.
also darfst du mit der gepimten cy50 ohne offiziellen tüv-eintrag > 60km/h nicht dort fahren.
gruß wernersen