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Autor Thema: Neues TÜV-Gutachten f. 50km/h v-max  (Gelesen 3713 mal)
Raumpirat
CY-CB-XL Lusche
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« Antworten #15 am: 18. Juli 2007, 23:27:01 »

was mir grade auffällt:
klar könnt ihr kurzfristig ein "negativ-tuning" einbauen um beim tüv ein gutachten für 50 km/h zu bekommen... aber was habt ihr davon?
wenn die kiste 70 fährt macht es keinen unterschied, ob 40 oder 50 im fahrzeugschein steht, die straftat besteht in beiden fällen bzw. ihr habt in beiden fällen keine versicherung.

also könnt ihr euch die mühe doch auch sparen... oder?
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Mfg Nils
hermit
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« Antworten #16 am: 19. Juli 2007, 11:08:26 »

Hallo,
Super Papiere! Vielen Dank!
Damit werd ich dann im August auch mal beim Tüv auflaufen.
50Euro dafür, aber was soll man machen. Ist er denn nur damit gefahren oder hat er noch alles andere Bezüglich Verkehrssicherheit nachgeschaut.
Warst du auch schon bei der Zulassungsstelle? Wie viel Geld haben die genommen?

Gruß, Hermit
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cyklon
Gast
« Antworten #17 am: 19. Juli 2007, 15:38:58 »

der iss nur mal kurz die straße rauf und runter gefahren. das einzige, was er meinte war, ob das kennzeichen gültig ist.

bei der zulassungsstelle war ich noch nicht. imho brauch man da aber nicht hin, da die verkehrstauglichkeit ja bescheinigt wurde und das wahrscheinlich nur eine verwaltungstechnische ordnungswidrigkeit darstellt, wenn man erwischt wird. ohne garantie.
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Jogge
CY-CB-XL Lusche
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« Antworten #18 am: 24. Juli 2007, 14:00:53 »

Also es macht scho einen Gewissen Unterschied ob 40 oder 50 km/h eingetragen sind. Ihr müsst bedenken das es eine gewisse Toleranz gibt (meine 10% +-) sprich ihr könnt auch noch 55 km/h fahrn im legalen Bereich^^ Das ist doch immerhin was.... Gruß Jochen
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Mit Drossel fahrn, ist wie furzen mim Finger im Arsch! smile

Ob ein Mensch klug ist, erkennt man viel besser an seinen Fragen als an seinen Antworten...
Pims
Kleine Diva
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Pims fährt frech Dax...


« Antworten #19 am: 24. Juli 2007, 18:39:13 »

Zitat
Original von cyklon
bei der zulassungsstelle war ich noch nicht. imho brauch man da aber nicht hin, da die verkehrstauglichkeit ja bescheinigt wurde und das wahrscheinlich nur eine verwaltungstechnische ordnungswidrigkeit darstellt, wenn man erwischt wird. ohne garantie.

Nee, dafür würd ich auch keine Garantie geben. Garantiert. smile
Fakt ist: Du hast für dieses Tuning keine ABE, wenn Du nicht zur Zulassungsstelle gehst und Dir die Änderung der Höchstgeschwindigkeit in Deine alte ABE eintragen lässt. D.h. bei der Polizei biste dran und Versicherungsschutz kannste knicken!

Meine fährt nun ( dank Ralf ) auch 50 km/h, es ist eine CDI drin, die teilweise auf Frühzündung stellt, und bergrunter auch schneller ist ( so ca. 57 km/h ).
Wegen meiner 59er Heidenaus wurde noch die neue Reifengröße plus ein 14er Ritzel eingetragen, und das alles kostete mich beim TÜV 44,78 €, die Zulassungsstelle wollte 10,70.  
Peanuts im Vergleich zum CDI-12Volt-Umbau, und absolut Peanuts im Gegensatz dazu, was passiert, wenn ich ohne ABE nen Unfall verursache.

Gruß von Pims.

- - -  14er Ritzel deswegen, weil es bei mir im Nordschwarzwald sehr bergig ist.
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Pims fährt frech Dax...
_Oi_
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« Antworten #20 am: 04. Oktober 2007, 12:52:04 »

Sers,
@Cyclon:Haben die auf dem TÜV eine einzelabnahme gemacht oder hat ihnen das schreiben von Honda (was du reingestellt hast) genügt??
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HecKer Harry
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« Antworten #21 am: 04. Oktober 2007, 20:11:21 »

ich war beim tüv hessen der sagte das wenn die karre 50km/h läuft ist es kein mockik mehr und so mit auch kein leichtkraftrad und so mit darf man die nicht mehr mit dem 50iger fühererschein fahren. wegen der neuen eu norm uns so meinte der böse tüv.

mfg
hecker harry
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Thomas Hagen
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« Antworten #22 am: 04. Oktober 2007, 21:19:48 »

hallo zusammen,

also da hat der TÜV Hessen-Onkel recht,seit zwei oder drei Jahren(müsste ich genau nachschauen) ist die Höchstgeschwindigkeit für Mopeds auf 45km/h begrenzt,kurzzeitig waren es mal 50km/h,wer es zu dieser Zeit verpaßt hat sein Moped auf 50km/h eintragen zu lassen hat Pech gehabt heul,dann geht höchstens noch 45km/h!(Ich hatte es vor Ablauf der Frist noch für einen Freund machen lassen).
Ich bin nicht sicher ob ich mit dem Gutachten des TÜV-Nord wirklich zur Zulassungsstelle gehen würde:

1. geht solch eine Änderung niemals nach einem Gutachten nach §19.2, sondern nur nach § 21
2. verstößt der Umtrag ja eindeutig gegen geltendes Gesetz,würde mich wundern wenn es klappt und der Mann kein Ärger bekommt
3.darf mit dem Mopedführerschein eben auch nur bis 45km/h(Ausnahme alt bis 50 km/h) gefahren werden,meines Erachtens läge dann ein Fahren ohne entsprechenden Führerschein vor

nix für ungut

Gruß Thomas
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HecKer Harry
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« Antworten #23 am: 05. Oktober 2007, 03:58:25 »

du hast in fast allen punkten recht so hat der tüv onkel mir das auch erklärt nur er hat die eu noch mit ein bezogen der eu standart is 45km/h bzw haben die alle in der eu sich auf die 45 geeinigt.

aber wieso verstößt das umtragen gegen das gesetzt das verstehe ich nur nicht

mfg
heckkkker harry der jedern 2 freitag beim tüv verbringt
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cyklon
Gast
« Antworten #24 am: 15. Oktober 2007, 11:38:11 »

also wenn dat mopped älter ist, als die regelung, dann kann man das in jedem fall auch eintragen lassen. gültig ist imho immer die rechtslage des entsprechenden baujahres. deshalb braucht man auch kein abgasverhalten nachweisen etc. .

führerscheintechnisch sehe ich da auch no problemo. wenn man jetzt den m- oder b-führerschein macht (45km/h), dann darf man damit ja auch z.b. 'ne alte schwalbe fahren (60km/h).
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Dennis
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« Antworten #25 am: 25. Oktober 2007, 17:45:07 »

Außerdem, Leichtkraftrad wäre schon smile

Die Honda, also allgemein 50ccm Mopeds sind KLEINkrafträder.

Leichtkrafträder sind also 125ccm Maschinen bis max. 11kW....

Und dafür brauch man einen extra Führerschein, es sei dann man hat natürlich einen Motorradführerschein.
Nur der lohnt sich meiner Meinung nach überhaupt garnicht, man kann ihn zwar auch schon ab 16 machen, aber der kostet mal eben 900 Euro und somit fast genauso teuer wie ein richtiger Motorradführerschein (ca 900-1100 € einzeln)
Ansonsten wäre es ja für die etwas jüngeren wie mich, auch sehr schön einfach die Honda mit mehr ccm auszurüsten und dazu dann einen 125ccm-Führerschein zu machen.

Gruß

Dennis S.
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HecKer Harry
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« Antworten #26 am: 25. Oktober 2007, 19:17:49 »

naja das sgete ich dem tüv auch das es die regelung 1978 nicht gab!!! er schmunzrlt und meinte das is richtig aber! EU is heute und wir müssen uns an die EU an passen, dass is wie mit ihrem seitenständer herr schneider den müssen sie auch nach rüsten.

fakt is die roller laufen auch von werk aus 55km/h bis 60Km/h jedenfalls die zweisitzer.
sogar der auf dem ich meine fühererschein gemacht habe ist auf der geraden locker 60km/h gefahren.

ich würde auch gerne in meinen papieren gerne 50km/h stehen sehen. aber mal schauen denn nächste woche fahre ich mal nicht zum tüv hessen sonder zu einem anderen tüv mann. mal schauen was der mir so erzält.

mfg
hecker harry der sich nicht der EU anpass und mit seinem seitenständer zu frieden is
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jojo088
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Bei youtube jojo088123


« Antworten #27 am: 20. Dezember 2007, 21:56:09 »

Hallo

Tolle Gespräche!

Ich hab hier noch ein Gutachten rumliegen, welches erlaubt, dass der untere Rand vom Nummernschild über der zugelassenen höhe liegt! Werde es bald möglichst einscannen!

Falls ich es vergesse und es jemand dringend braucht einfach ne PN schicken =)
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Why drink and drive, when you can smoke and fly? =)
Immer erst absteigen, wenn der Bock steht....
Nur Senkrecht absteigen.....

EINZIG..... Nicht ARTIG ;)

www.hobbys.wg.vu

So long....
CB50OB
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« Antworten #28 am: 21. Dezember 2007, 16:10:43 »

Neues TÜV-Gutachten f. 50km/h v-max

Hallo!

Hat schon jemand Erfahrung zum Thema "legale 50" mit dem TÜV in NRW gemacht?

Grüße aus dem Ruhrpott!

Norbert
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Andy74
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« Antworten #29 am: 30. April 2009, 12:34:57 »

Hallo ihr TÜV-Erprobten,

da ich meine Veränderungen auch vom TÜV abnehmen lassen möchte, erwecke ich diesen alten Thread wieder zum Leben.  RollRoll

Ich habe an meiner ansonsten originalen CY50 folgendes verändert:
- Polradumbau (festgesetzte Zündung durch Festsetzung der Federn)
- 14er-Ritzel
- neue Reifen (Heidenau 130/90-10)
- neuer Vergaser (Keihin 18mm (18 steht aber nicht drauf); nur weil alter defekt war)

Sie läuft nun ca. 50-55 km/h.
Wie muss ich vorgehen wenn ich das alles legalisieren möchte?
Ist das wie im folgenden beschrieben richtig?

1. zum TÜV
... und folgendes mitnehmen:
- Kopie des Hondaschreibens, dass 50 km/h unproblematisch sind
- Ausdruck der Reifenfreigabe von Heidenau
Außerdem das 14er-Ritzel erwähnen und den Ersatzvergaser erwähnen (oder lieber nicht?Huch)

2. zur Zulassungsstelle und anhand der TÜV-Papiere die Betriebserlaubnis aktualisieren lassen

 Huch? Huch? Huch? Geht das noch so?

Gruß Andy
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