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Autor Thema: 50 kmh zulassung  (Gelesen 2031 mal)
holle75
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nur keine panik , die titanic ist unsinkbar!


« am: 28. November 2008, 18:46:04 »

moin moin ....
ich weiss , gibts schon .
... wollte nur nochmal eine aktuelle bescheinigung einsetzen

wenns stoert : beitrag kann ruhig geloescht  , verschoben oder gelassen werden .
gruss
holle
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holle75
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nur keine panik , die titanic ist unsinkbar!


« Antworten #1 am: 28. November 2008, 18:52:45 »

achso ; wollte die sache evtl anfang/mitte(april?!) naechstes jahr ueber die buehne bringen .
wollte neue reifen und anderes kettenkit vorher noch draufmachen .
wenns mein tuev-mensch ume ecke nicht machen darf wirds wahrscheinlich hauptlager Duisburg .
vielleicht findet sich ja noch wer , so dass man im pulk auffahren kann ?!

bis denne dann ;)

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raischle
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« Antworten #2 am: 28. November 2008, 19:56:38 »

Gute Sache, immer besser legal mit 50 km/h als scheissegal mit 40+10 km/h  klatschklatsch

Führerschein Klasse M
Zitat
Zweirädrige Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen),

Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 km/h, wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind,

http://www.fahrtipps.de/fuehrerscheinklassen/M.php

Meine Tochter fährt sehr gerne mit der CY (ähm, fast 14   ;)  ).. irgendwann offiziell Klasse M... dürfte dann auch mit dem offiziellen 50-km/h-Eintrag fahren Huch?

Wichtig; sonst würde ich nämlich gar nicht auf 50 km/h umschreiben !   HuchHuch?

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raischle -C-Y-
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« Antworten #3 am: 22. Dezember 2008, 15:56:41 »

Moin
Der erste Beitrag,ich bitte um klatschklatsch
ich habe vor einiger Zeit eine CY 50 günstig kaufen können ohne Papiere!.ich habe jetzt alles zusammen und wollte mir eine neue Betriebserlaubnis + den Eintrag für die 50 km/h Schallgrenze bei unserem freundlichen Tüvver geben lassen.......................aber.............  HuchHuch .
Ich brauche eine Bescheinigung / Fahrwerksbezogen mit der Fahrgestellnummer 00xxxxxXY usw.
daraufhin habe ich ihm das Formularvon dieser Seite vorgelegt.....seine Meinung...das reicht nicht ! Hammerjoe.
An wen kann ich mich wenden um eine Fahrwerksbezogene Unbendenklichkeitsbescheinigung zu bekommen?
Danke für eure Mühe
Gruß
Mike
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« Antworten #4 am: 22. Dezember 2008, 16:10:14 »

Mein Tipp: Such Dir einen anderen TüV Prüfer und versuch es erneut.
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« Antworten #5 am: 01. Januar 2009, 13:25:43 »

Moin
Das wäre ja lächerlich,nur weil der Tüvprüfer keinen Bock hat soll ich mir einen anderen suchen?Neeee ,dem gehe ich so lange auf den Sack bis ich das habe ,was ich haben will.
Im Moment sieht es so bei mir aus.
Ich habe mit Herrn Adams von Honda telefoniert,dieser Mensch  schreibt die Unbedenklichkeitsbescheinigung.Ich habe ihm die Sache geschildert und gefragt ob er die Fahrgestellnummer noch mit unterbringen könnte weil mein freundlicher Tüvprüfer das so haben will.Für ihn war das alles kein Problem er gab mir noch Auskunft über die Maschine wie z.B wann gebaut,wann die erste Zulassung usw.
Womit ich nun überhaupt nicht gerechnet habe ,am nächsten Tag lag das Schreiben in meinem Briefkasten.
Also zum Thema Kundenbetreuung kann man nur sagen,Honda hat mit Herrn Adams einen guten Mitarbeiter gefunden und kann so einen guten Service sicherstellen. klatschklatsch
weiteres gibt es in kürze......es folgt.....Ich und mein Tüvprüfer Teil 2  Ich war´s nicht
« Letzte Änderung: 01. Januar 2009, 17:32:54 von VMikeV » Gespeichert

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Honda CY 50!!!!!!!!!!!!!


« Antworten #6 am: 24. März 2009, 14:54:17 »

hey holle!!!!! wollt dich fragen wo du sie angeschrieben ahst find keine e mail adresse!!! oder muss cih anrufen?
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CY 4 ever!!!!!! rolller sind langweilig!!!!!!! nur am Gaß drehen und bremsen!!! es lebe die Kupplung
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Herr Honda hat sich wiedermal was spezielles einfallen lassen!
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« Antworten #7 am: 30. Juli 2009, 12:06:23 »

Hab heute mal beim TÜV wegen meiner CB 50 nachgefragt (z. Zt.: 40 km/h max) um sie auf 50 km/h umzutragen.

Der Prüfer war nicht sehr begeistert und hat noch nie von sowas gehört. Er bemängelte dass das Schreiben von Honda ja gefälscht sein könnte (Ausdruck hier aus dem Forum) und dass die technische Änderung (Zündung blockiert) nicht so einfach von ihm eingetragen werden kann. Er will sich aber immerhin bis nächste Woche schlau machen und selbst bei Herrn Adams von Honda anrufen.

War heute noch mal da:
Der Prüfer sagt dass Honda Schreiben kann ja auch aus der Marketing Abteilung sein...
Wenn er einen manipulierten Motor einträgt dann muss ich auf den Leistungsstand, Abgase neu messen lassen, Lautstärke neu messen lassen...
Wenn ein Ritzel geändert ist würde er eher zu einer Umtragung zustimmen...
Er versteht nicht den Hintergrund unter welchen Bedingungen man eine Umtragung der Höchstgeschwindigkeit machen kann (ich auch nicht, was sag ich dem denn da?)

Wenn ich meine BE verloren hätte und ich eine neue anfordern würde, würde er im Computer nachgucken wie schnell die CB 50 laufen darf und dann würde er auf 40 km/h kommen...


Sag mal habt ihr das alle auch durchgemacht oder was? Der Typ ist ja schlimmer als der Papst.
« Letzte Änderung: 31. Juli 2009, 13:02:13 von Tobbessen » Gespeichert

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... uns scheidet noch nicht mal der TÜV...!


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« Antworten #8 am: 02. November 2011, 15:49:34 »

Zitat
Wenn er einen manipulierten Motor einträgt dann muss ich auf den Leistungsstand, Abgase neu messen lassen, Lautstärke neu messen lassen...
 HuchHuch schock *schock*

Zitat
Wenn ein Ritzel geändert ist würde er eher zu einer Umtragung zustimmen...
...verständlich, vll bessere Lösung...

Zitat
Er versteht nicht den Hintergrund unter welchen Bedingungen man eine Umtragung der Höchstgeschwindigkeit machen kann (ich auch nicht, was sag ich dem denn da?)
da war ich auch erst Sprachlos, denn "die würden ja eh 50 fahren" - nein sagte ich, dann ...
a) mit 40 oder 45 kann man im Verkehr nicht mitschwimmen, man ist innerorts ein Verkehrshindernis
b) wenn ich was ändere und werde mit 55kmh erwischt kann ich mir die Hosen anziehen, (55-40=15kmh zu viel... bei max50kmh, wäre es fast in der erlaubten Toleranz)

Zitat
Sag mal habt ihr das alle auch durchgemacht oder was? Der Typ ist ja schlimmer ajavascript:void(0);ls der Papst.
Obwohl meiner von einer unabhängigen Prüfstelle war, war der auch knorzerisch... zumindest hat er mir eine vollständige Info gegeben: anderer Tread
« Letzte Änderung: 02. November 2011, 15:52:03 von bonsai-bobby » Gespeichert

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ratzfatz
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« Antworten #9 am: 01. Februar 2012, 19:34:20 »

Hallo gibts es die Bescheinigung auch für eine cb 50 j 
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lalali
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« Antworten #10 am: 01. Februar 2012, 20:09:42 »

Hallo gibts es die Bescheinigung auch für eine cb 50 j  

moinsens,
es kommt immer darauf an, welches ergebnis zu erzielen möchtest.
soll das mokick als leichtkraftrad dann getüvt werden?
soll es ein mokick mit versicherungskennzeichen bleiben?

letzteres wird schwierig, weil in der aktuellen gesetzgebung ein mokick mit max 45km/h
angegeben ist. bringst du deine cb50 per abnahme auf die 50km/h ist es in den augen vieler
gutachter / TüV-Ingenieuren bereits ein leichtkraftrad....
für welches  es einen anderen führerschein bedarf, nebst versicherung und zulassung

diese 50km/h welle ist längst überholt. das war einmal.

lalali
« Letzte Änderung: 01. Februar 2012, 20:11:21 von lalali » Gespeichert

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Ich höre 10 Stimmen in meinem Kopf !
Neun sagen ich bin irre. Eine summt...
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« Antworten #11 am: 02. Februar 2012, 17:15:22 »

In diesem fall soll sie mit 45 kmh angemeldet werden gibt es hier irgendwo im forum so eine Bescheinigung für die cb 50
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oldboy
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« Antworten #12 am: 02. Februar 2012, 17:31:37 »

Frag am besten mal beim örtlichen Tüv nach, die wissen am besten was sie eintragen wollen...ich denke die 50 km/h sind immer noch möglich da das eine BJ abhängige Sache ist.
Das können die auch ohne Freigabe machen, wenn sie es denn machen wollen....die CB50 gabs ja auch offiziell als offene 50er imAusland, denke es geht wenn daher halt auch ohne Hersteller Freigabe.
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ratzfatz
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« Antworten #13 am: 02. Februar 2012, 17:43:47 »

Ok vielen Dank das heißt ich brauche nur zum Tüv und zur Zulassungsstelle oder ?
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« Antworten #14 am: 02. Februar 2012, 17:56:40 »

Aber nur wenn der Graukittel mitspielt. Dann kann er das eintragen und beim Amt bekommst Du die Papiere.
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