moin moin,
die ganze geschichte wurde hier im forum schon mehrfach angesprochen...
zum verständnis:
du möchtest ein 80iger kennzeichen für die cy80....
nennt sich amtlich: verkleinertes zweizeiliges kennzeichen
tatbestand:
die cy80 hat offiziell eine zulassung entweder als
a: motorrad
b: motorrad m lb (mit leistungsbeschränkung)
das liegt daran, dass jede cy80 mit einzelabnahme auf den markt gekommen ist.
punkt a und punkt b heißt,
dass die cy80 mit den geringen technischen daten von
1. max 80km/h UND 2. max 80ccm UND 3. >6000u/min zugelassen worden
ist seinerzeit. die cy80 macht 7500u/min . nur deswegen ist sie ein motorrad nach punkt a bzw punkt b.
offiziell bekamen 80iger zu der zeit 1980 ein kleines kennzeichen,
wenn 1. max 80km/h und 2. max 80ccm und 3. max 6000u/min
belegt werden konnte.
SOVIEL zur theorie..
meine cy80 ist ebenfalls nach obigen punkt b seit 1981 zugelassen.
trotzdem habe ich ein 80iger kennzeichen erhalten.
dazu muß ich sagen,: reine großzügigkeit beim amt.
meine zweite cy80 ist ebenfalls nach punkt b zugelassen worden.
auch diese cy80 hat ein 80iger kennzeichen.
wurde in einem anderen kreis zugelassen.... dort geht das unproblematisch....
die haben von sich aus die neue regelung der schildervergabe bei leichtkrafträdern
genutzt...
JETZT KOMMTS:
der eigentliche offizielle trick, trotzdem ein 80iger kennzeichen dauerhaft zu bekommen,
ist jener, die cy80 als leichtkraftrad umschlüsseln zu lassen,
denn die neue verordnung seit 01.04.2006 oder 2007?? sagt,
leichtkrafträder bis 125ccm und max 15ps erhalten das kleine 80iger kennzeichen.
ABER aufgepaßt,
nach heutigen bedingungen ist die cy80 ein leichtkraftrad für
jugendliche von 16-18jahren, sprich gedrosselter modus.
das bedeutet, dass die cy80 dann versicherungstechnisch jenseits von 400euro
eingestuft wird....
da wird wieder die alte 8okm/h grenze interessant..
du benötigst einen wohlwollenden prüfer, dem du die geschichte einmal verklickerst,
warum die 81km/h so wichtig sind...
ODER:
du schreibst auf leichtkraftrad um, lkr, und kasperst mit der versicherung ab,
dass kein fahrer unter 18 -20-23 o.ä fahren darf.
darauf lassen die sich gelegentlich ein...
manchmal gehts nur kompliziert...
lalali
hier noch der hinweis auf ältere posts zum thema:
http://www.cy50.de/forum/index.php/topic,1803.0.html