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Autor Thema: Neue BE und 50km/h Zulassung  (Gelesen 1907 mal)
VMikeV
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« am: 15. Mai 2009, 17:06:47 »

Hallo Leute,
ich habe fertig !!!!   klatschklatsch

Ich hatte mir eine CY 50 gekauft ohne Papiere.

das musste ich tuen um sie wieder legal auf die Straße zu bekommen.

1. Bescheinigung vom Straßenverkehrsamt.
    Betr. Anforderung einer Zweitschrift der Betriebserlaubnis wegen Verlust der Original Betriebserlaubnis  - ABE -
   
    Das mitbringen: Personalausweis,Kaufvertrag,Fahrgestellnummer, Humor

   15 ,00 €
 
   Achtung Gültigkeit nur 4 Wochen !!!!Danach muss sie erneut erteilt werden <ERFAHRUNGSWERTE

2. Honda anschreiben für eine neue BE  (Habe ich über einen Honda-Motorrad-Händler gemacht,dauer 1 Woche)
    Das braucht der Händler: Unbedenklichkeitsbescheinigung.
   
   30,00€
   
   Honda hat keine gültigen BE´s mehr,wird nur Datenblatt für den Tüv zurück geschickt.

3. Nur für die 50km/h Zulassung
   An Honda Deutschland wenden,mein Ansprechpartner war Herr Adams Tel.: 069/8309360
   er schickt eine Bescheinigung zur Vorlage beim Tüv, dass keine Bedenken bestehen.

 
   Kostenlos

4. Mit dem Tüv einen Termin machen (hat fast eine Stunde gedauert),so hinfahren macht keinen Sinn.

5. Papiere die man Vorlegen sollte:
   1.  Punkt 1 :Aktuell muss es sein 
   2.  Punkt 2
   3.  Punkt 3 (wenn man möchte)
        Den Umbau habe ich so erklärt (12 V Anlage dadurch anderes Polrad ohne Drossel,altes Polrad habe ich ihm vorgezeigt.
   4. Personalausweis
   Und natürlich das Moped !

  Kosten für die Abnahme : 88,50€   mit 50 km/h Zulassung

6. Danach geht es wieder zum Straßenverkehrsamt um eine Unterschrift,einen Stempel und ein Siegel zu bekommen.
    gebraucht wird : BE vom TÜV ,Unbedenklichkeitsbescheinigung,Personalausweis und Untersuchungsbericht vom Tüv
   
    Kosten : 39,80 €
    Muss innerhalb von 14 Tagen erledigt sein !
7. Zeit,Energie habe ich mal außen vorgelassen

Ich hoffe ,es ist für jeden verständlich der das auch vor hat.
 Honda CY50
   Gruß
Mike

   
« Letzte Änderung: 16. Mai 2009, 19:05:01 von VMikeV » Gespeichert

Wer Kritik übel nimmt, hat etwas zu verbergen,ein Satz von einem Menschen den man nur bewundern kann.
lalali
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« Antworten #1 am: 15. Mai 2009, 17:10:21 »



@VMikeV,

sehr prima, deine ausführliche beschreibung zur wiedererlangung der ABE/zweitschrift.
steht mir mit einer maschine auch noch bevor.
super anleitung und aktueller stand.

danke
lalali
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             www.Honda.CY50.de/wiki

Ich höre 10 Stimmen in meinem Kopf !
Neun sagen ich bin irre. Eine summt...
CB50OB
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« Antworten #2 am: 16. Mai 2009, 06:45:32 »

 klatschklatsch klatschklatsch klatschklatsch klatschklatsch klatschklatsch klatschklatsch klatschklatsch klatschklatsch klatschklatsch klatschklatsch
...ich schließe mich an, wirklich klasse beschrieben!
Man könnte nur noch hinzufügen, evtl. direkt mit Punkt 4 zu beginnen um die Rennerei etwas im Rahmen zu halten. (hatte ich letztes Jahr so gemacht)
Denn auf die Datenblätter für unsere Möps kann der TÜV direkt über´s KBA zugreifen, der TÜVer braucht dafür nur die Fahrgestellnummer am Rahmen abschreiben.
Die Frechheit ist, dass Du 39,80 € für einen Stempel mit Unterschrift zahlen musstest. War letztes Jahr noch für lau - aber erklärt vielleicht, warum hier
im Ruhrpott alle Städte chronisch pleite sind  ;)

ciao Norbert

 Honda CB50

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carpeta
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« Antworten #3 am: 16. Mai 2009, 16:19:02 »

@ VMikeV
du bekommst meines Wissens nach doch garkeine 50km/h zulassung mehr für die CY?!
wenn dann doch eher eine für 45km/h!
meine z.B. wurde vom Vorbesitzer am 23.08.2001 zu einem TÜV Prüfer gebracht und hat da die 50km/h freigabe sogar in die original BE eingetragen bekommen (sind Handschriftliche Ergänzungen mit offiziellem Prüfstempel).  daumenhoch

es ist doch so das seit dem 01.01.2002 eine Beschränkung auf 45km/h für KKR besteht, das ist EU weit so geregelt. Klar wurden die CYs vor 2002 das erste mal zugelassen, aber waren nie für Geschwindigkeiten >40km/h gedacht und da es sich um eine Nachträglich Änderung handelt dürfte es eigentlich nicht mehr legal sein (da dann hier dann aktuelle Richtlinien gelten müssten), denke nicht das es legal ist sich dann 50km/h reintragen zu lassen, bzw. der TÜV-Prüfer macht (hat) sich selbst strafbar (gemacht) wenn er dir eine Erlaubnis ausstellen (ausgestellt hat) sollte, kann mich auch täuschen aber denk eher nicht..... HuchHuch
« Letzte Änderung: 16. Mai 2009, 16:25:09 von carpeta » Gespeichert

Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt. Nichts desto trotz: Rettet den Wald, esst mehr Bieber! Grinsend
VMikeV
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« Antworten #4 am: 16. Mai 2009, 17:05:58 »

Moin
@Carpeta
Wo kein Kläger..........
Es klingt alles ziemlich wichtig was Du da geschrieben hast,aber ganz ehrlich,diese Beamtenkacke ist mir so ziemlich egal !!

Er hat mir 50 km/h eingetragen !!! NICHT 45 km/H

Dieses ewige ins Hemd machen weil etwas verboten,illegal oder sonst was ist......wie sagt man hier im Lande?Huch "Dafür haben wir Fachleute"und diese "Fachleute" vergeben eine legale ABE.

Zu Punkt 4:
Kann ich so nicht bestätigen !!! Er wollte die Sachen sehen,das liegt vielleicht daran das solche Fahrzeuge nicht jeden Tag vorgeführt werden.
Und wenn er über KBA Zugriff hat ,dann frage ich mich warum ich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung brauchte Huch?

Ich habe die Sache so gelöst und nu ist fertig.
Gruß
Mike
« Letzte Änderung: 16. Mai 2009, 17:23:06 von VMikeV » Gespeichert

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carpeta
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« Antworten #5 am: 16. Mai 2009, 17:44:28 »

hey freut mich für dich das du die 50 km/h zulassung bekommen hast, so wie ich sie jedem anderen gönne, ist schliesslich ne scheiss arbeit und hin- und her rennerei! nich falsch verstehen, war keinesfalls als angriff gedacht sondern diente eher der Aufklärung.  grinseman
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Pims
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Pims fährt frech Dax...


« Antworten #6 am: 17. Mai 2009, 07:36:49 »

Doch Carpeta, man bekommt für jede CY50 (und Co.) eine ganz offizielle, gültige 50km/h-Eintragung. Hab ich bei mir auch, und andere haben's auch. Ralf, der regelmäßig mit solchen Dingen zum TÜV anrückt, hat noch nie von Problemen berichtet. Genauso wenig, wie andere Forenten damit Probleme hatten.

Sieh's mal so: Sicherlich wurde die Frech Dax damals mit 40km/h ausgeliefert, hätte aber später, als alle Mopeds 50km/h laufen durften, ja jederzeit auf diese damals amtlichen 50km/h eingetragen werden können - irgendwann durften ja alle Mopeds / Mokicks in der BRD mit 50km/h laufen, egal ob damals neu im Handel oder Altmopeds auf 50km/h nachträglich aufgerüstet.
Nur neue  Roller/Mopeds/Mokicks ab einem bestimmten Baujahr (2002?) dürfen nur bis 45km/h fahren. Für alle älteren Semester gilt diese Beschränkung nicht.
Es sei denn, der Gesetzgeber lässt sich eines Tages was Neues einfallen. Solange gilt: Mopeds vor Baujahr 2002 dürfen bei Eintragung in die ABE bis 50km/h fahren. 

@VMikeV: Cool bleiben... zuwas die Aufregung? Save your Breath to cool your Porridge.
smoker
Was die ausführliche Beschreibung angeht für die Kombi "Zweitschrift & 50km/h-Eintragung": Das ist toll von Dir und könnte man vielleicht in die "Hobbythek" übernehmen als Anleitung für alle, die dasselbe vorhaben. 
daumenhoch

Gruß von Pims.
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Pims fährt frech Dax...
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« Antworten #7 am: 17. Mai 2009, 08:20:27 »

...um´s abzukürzen: Hintergrund muss halt folgende "Geschichte" sein:

Man hat die alte BE (in der war ja im Jahr 2000 mal eine Vmax von 50 eingetragen) verloren.
Wie soll der TÜVer jetzt bei einem Moped, das 50 Km/h fährt, 40 oder 45 eintragen?

ciao Norbert

 Honda CB50
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VMikeV
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« Antworten #8 am: 17. Mai 2009, 09:06:57 »

Ich bleib immer cool smoker
Ich schreibe wie ich rede.................. boxen, nur beim reden sieht der gegenüberstehende das ich Grinse  grinsig.


Das Forum gibt so vieles raus , es wurde Zeit das ich auch mal einen Beitrag einbringe .

Für die Bastler in diesem Forum :
Vielleicht kann  ja mal einer einen Killschalter für den Klugscheissmodus erfinden  Huchgrinseman

Gruß
Mike
« Letzte Änderung: 17. Mai 2009, 09:36:17 von VMikeV » Gespeichert

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« Antworten #9 am: 17. Mai 2009, 12:43:34 »

ihr versteht nich worauf ich hinaus will, es geht darum das ein Fahrzeug in seiner Bauart verändert wurde und dadurch die gültigkeit der BE hinfällig ist, somit gilt für dieses Fahrzeug aktuell geltendes EU-Recht und dieses sagt nun mal das KKR nur 45km/h fahren dürfen, ist nun mal fakto!

siehe auch diesem Thread auf Seite 2:
http://www.cy50.de/forum/index.php/topic,1934.15.html

wer eine 50 km/h Eintragung bekommen hat, schön und gut, aber ich würde mich nicht in der Sicherheit wiegen bei  einem Unfall recht zu bekommen, egal was der Prüfer eingetragen hat, er selbst macht sich damit Strafbar, egal was nachher in der BE steht, irgendwo ist auch der Prüftermin festgehalten und wenn dieser nach Ende 2001 ist, dann viel Spass.............. boxen

nochwas, wer eine 50 km/h Zulassung hat sollte sich wenigstens ne kopie seiner BE machen und eventuell beglaubigen lassen und aufbewahren, so sollte es bei einem Verlust kein problem darstellen sich ein neues Schreiben aufsetzen zu lassen.
« Letzte Änderung: 17. Mai 2009, 12:57:15 von carpeta » Gespeichert

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« Antworten #10 am: 17. Mai 2009, 16:14:03 »


meinst du diesen Kommentar?

hallo zusammen,

also da hat der TÜV Hessen-Onkel recht,seit zwei oder drei Jahren(müsste ich genau nachschauen) ist die Höchstgeschwindigkeit für Mopeds auf 45km/h begrenzt,kurzzeitig waren es mal 50km/h,wer es zu dieser Zeit verpaßt hat sein Moped auf 50km/h eintragen zu lassen hat Pech gehabt heul,dann geht höchstens noch 45km/h!(Ich hatte es vor Ablauf der Frist noch für einen Freund machen lassen).
Ich bin nicht sicher ob ich mit dem Gutachten des TÜV-Nord wirklich zur Zulassungsstelle gehen würde:

1. geht solch eine Änderung niemals nach einem Gutachten nach §19.2, sondern nur nach § 21
2. verstößt der Umtrag ja eindeutig gegen geltendes Gesetz,würde mich wundern wenn es klappt und der Mann kein Ärger bekommt
3.darf mit dem Mopedführerschein eben auch nur bis 45km/h(Ausnahme alt bis 50 km/h) gefahren werden,meines Erachtens läge dann ein Fahren ohne entsprechenden Führerschein vor

nix für ungut

Gruß Thomas
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1. Die neue Betriebserlaubnis ist nach §21 ausgefüllt.

2. In der  Versicherung ist ein Fahrzeug mit 50km/h eingetragen,würde da stehen 45 km/h könnte ich mir vorstellen das es Probleme gibt,aber so?HuchHuch?

3. Führerschein.............kann mir Glücklicherweise egal sein,ich habe die,die ich brauche.

Ich schätze mal, das die meisten Leute/Angestellten/Beamten durch die ganzen angesammelten Gesetze eh nicht mehr durchblicken. HuchHuch HuchHuch HuchHuch
Und eine Versicherung die zahlen muss,die macht nach meinen Erfahrungen sowieso immer ärger. heul
Also nicht zuviel Grübeln....spaß haben am leben und einfach auf so manchen Gesetzestext........sch...en. Ich war´s nicht Ich hab´nicht gemacht
Gruß
Mike

Hätte,wäre, wenn  sollte verboten werden,denn hätte der Bär nicht in den Wald geschissen,ja dann hätte er den Hasen gefangen. winkewinke
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« Antworten #11 am: 17. Mai 2009, 17:19:13 »

 daumenhoch
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« Antworten #12 am: 09. Juli 2009, 19:31:32 »

hallo,
ich hab dazu ne frage...muss man für die 50, bzw. 45 km/h - zulassung nichts umbauen, z.B. fernlicht oder Hupe oder so?
Flo
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« Antworten #13 am: 09. Juli 2009, 19:44:32 »

Fernlicht brauchst Du nicht am Mokick,bzw wäre gar nicht zulässig und ne Hupe kann nicht schaden , ist aber keine Pflicht. Orginal ist Klingel. Die mir dem Marienkäfer drauf. Grinsend
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If you don't ride in the rain - you don't ride.
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    winkewinke cu on the road SHADOWMAN
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« Antworten #14 am: 10. Juli 2009, 19:15:54 »

Dann folge ich mal Mike´s aufgestellter Konvention und berichte ebenfalls:

(Alles hier in München gemacht)

1. Bescheinigung vom Straßenverkehrsamt.
    Betr. Anforderung einer Zweitschrift der Betriebserlaubnis wegen Verlust der Original Betriebserlaubnis  - ABE -
    
    In diesem Fall nicht erforderlich!        Stattdessen:     Kaufvertrag des vorherigen Besitzers mit folgendem Inhalt:

     "Ich, Eva Zwerg (Verkäufer), verkaufte Adam Riese - als rechtmäßiger Verfügungsberechtigter - meine Honda CY50
      in Teilen mit der Rahmen-Nr.: CY50 - 12xxxxx zum Preis von 1 €, wie in eBay ersteigert.
      Die zugehörige Betriebserlaubnis ging leider aufgrund von Umlagerung und längerer Dauer des geplanten
      Wiederaufbauprojektes verloren und ist nicht mehr auffindbar."


    Handschriftlich unterschrieben und mit einer Kopie des Personalausweises versehen!

    Kosten:  guter Wille und evtl. Porto  



2. Honda anschreiben für eine neue BE:

    Honda hat keine gültigen BE´s mehr,wird nur Datenblatt für den Tüv zurück geschickt.
   korrekt!
    ACHTUNG:  Honda verlangt für dieses "Technische Datenblatt"  sage und schreibe:    60,00 €   (!!!)

   Ebenfalls nicht erforderlich, da hier die Kfz.-Zulassung sagt:  "Was sollen wir mit dem Wisch?"
  
  
3. Nur für die 50km/h Zulassung:

    An Honda Deutschland wenden, schicken eine Bescheinigung zur Vorlage beim Tüv, dass keine Bedenken bestehen.

    Nicht erforderlich   -   Ausdruck des Honda-Schreibens aus dem Forum (mit Forums-Logo!) wurde anerkannt  (!)

    Kostenlos



4. Mit dem Tüv einen Termin machen für Einzelabnahme nach §21:

5. Papiere die man Vorlegen sollte:

    1.  Kopie vom Kaufvertrag (Punkt 1)
    2.  Unbedenklichkeitsbescheinigung für 50km/h - Eintrag

         Umtragungsbegründung:  Umbau von 6V auf 12V - inkl. CDI-Ansteuerung

    3.  Reifenfreigabeerklärung von Heidenau (K 59)
    4.  Personalausweis

    Und natürlich das Moped !    ...aber Hallo...

    Kosten für die Abnahme :   13,71 €   -   mit 50 km/h Zulassung + Eintrag Heidenau K59

6. Danach geht es wieder zum Straßenverkehrsamt Kfz.-Zulassungsstelle um eine Unterschrift,einen Stempel und ein Siegel zu bekommen.
    
    Gebraucht wird:

    - Kaufvertrag mit Erklärung des Verlustes der BE
    - Einzelabnahme-Gutachten vom TÜV  (nach §21)
    - Unbedenklichkeitsbescheinigung Honda 50km/h   (sicherheitshalber)
    - Reifenfreigabebestätigung Heidenau   (sicherheitshalber)
    - Personalausweis

    
    Kosten:   10,50 €

   TIP:   Wenn´s (wie in meinem Fall) eine Komplett-Restaurierung ist, gerne ein paar Bilder vom fertigen Objekt mitnehmen.
             Ich hatte meinen Laptop mit der kompletten Bildersammlung dabei - wir hatten 10 Minuten richtig Spaß   ;)



7.  Zeit, Energie habe ich mal außen vorgelassen

     ... ich auch ...

Gräuliche Grüße
Gespeichert

"Geht nicht - gibt´s nicht - keine halben Sachen - flex das Ding weg..."
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