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| | | |-+  neues gesetz bzgl kennzeichen??? ( in 2007) FZV
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Autor Thema: neues gesetz bzgl kennzeichen??? ( in 2007) FZV  (Gelesen 410 mal)
lalali
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« am: 28. Mai 2009, 21:03:35 »

HINWEIS:
zur eröffnung des neuen bereichs "cy-cb-xl größere motoren & zulassung" poste ich threads zum thema hier her...
oder setze einen link zu den bereits vorhandenen themen...

dieser beitrag zum obigen thema ist zu finden unter:
http://www.cy50.de/forum/index.php/topic,1803.msg12536.html#msg12536
es geht um die vergabe und neuregelung des "80iger kennzeichens" = "verkleinertes zweizeiliges Kennzeichen" bei Maschinen bis 125ccm in der kennzeichenreform in 2007
lalali


ZITAT aus der FZV:
Am 1. März 2007 ist die neue Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) in Kraft getreten. Konsequenz ist, dass alle zulassungstechnischen Paragrafen und Anlagen (z.B. die §§ 24-28, der Teil IIa und die Anlagen I -VII) aus der StVZO gestrichen und mit entsprechenden Änderungen in die FZV überführt wurden.
hier: http://www.stvzo.de/stvzo/fzv/inhalt_fzv.htm

hier die wesentlichen auszüge zur GESETZESÄNDERUNG APRIL 2007: zur betreffenden SCHILDERVERGABE
ja es stimmt, man kann es hier nachlesen
http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl106s0988.pdf
§ 10, anlage 4 auf seite 49
[/b]

hier der screenshot im anhang aus obiger textquelle.
es steht unter punkt C, : verkleinerte zweizeilige kennzeichen sind nur für leichtkrafträder .... zuzuteilen.
ACHTUNG: die geschwindigkeitsangaben beziehen sich hier auf traktoren und anhänger!!

man muß jetzt der zulassungsstelle klarmachen, dass eine in den papieren noch nicht umgeschriebene historische CY80
ein motorrad bzw
ein motorrad mit leistungsbeschränkung ist,
(den begriff gibt´s heute nicht mehr & den begriff können viele zulassungsstellen und versicherungen nicht einordnen)
ABER heute den daten eines leichtkraftrades BIS 80km/h entspricht,
ABER historsich betrachtet ist die cy80 für 16-18jährige immer verboten gewesen.
UND an dieser stelle  ist vorsicht geboten:
es gibt:
leichtkraftrad bis 80km/h
leichtkraftrad über 80km/h

da die cy80 nur einen 75km/h eintrag hat, wird sie heute oftmals in die klasse der leichtkrafträder bis 80km/h eingestuft.
das ist bekanntliche die teure einstufung  für 16-18jährige versicherungstechnisch.

hier muß darauf gepocht/ geachtet werden, den status " motorrad" und "motorrad (m Lb)" nicht zu verlieren.
denn historsich betrachtet ist die cy80 für 16-18jährige immer verboten gewesen.
nur durch die umschlüsselung und die einführung des LKR 1980 gibt´s das heutige problem beim anmelden der cy80,
eine einschlüsselung nach den motorrad -leichtkraftrad >80km/h zu erhalten.
nur dann bekommt man garantiert die günstige versicherung,
ABER nur bei leichtkraftrad garantiert ein kleines schild.

hat man den status motorrad im brief erhalten gibt´s oftmals kein kleines kennzeichen.
das gesetz spricht von leichtkrafträdern. da versteht die zulassungsstelle nur amtsdeutsch!!!
UND genauso verhält es sich bei den VERSICHERUNGEN !! die cy80 ist ein sonderfall!!
 

lalali

bildanhang wegen urheberecht entfernt:
text zu finden im:
Bundesgesetzblatt jahrgang 2006 teil 1 nr 21 / Bonn 29.april 2006
Anlage 4 /seite 1036
Ausgestaltung der Kennzeichen
Text verkleinertes zweizeiliges kennzeichen,
abmaße und zuteilung...
Zitat:
"...verkleinerte zweizeilige kennzeichen sind nur für leichtkrafträder ...",
zitat Ende

text-lalali auf pc-bild:
verkleinerteskennzeichen.jpg
« Letzte Änderung: 23. November 2009, 12:56:05 von lalali » Gespeichert

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lalali
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« Antworten #1 am: 28. Mai 2009, 23:31:25 »

ARGUMENTATIONSVERSUCH

moin moin,

auf der cy50.de gibt´s den bekannten download, dass die cy80 ein kuchenblech erhält...
hier der direkte link:
http://www.cy50.de/CY-Menue/CY-Service/Gutachten/CY80-Gutachten/cy80-gutachten.html
hier die details zu den anbringungsmaßen des kennzeichens an kfz:
http://www.fahrschule24.net/stvzo/60.htm
es heißt es unter (2)
"Bei allen Fahrzeugen,.., darf der untere Rand ...des hinteren Kennzeichens nicht weniger als 300 mm -
bei Kraftrollern nicht weniger als 200 mm - über der Fahrbahn liegen."
FAZIT:
da wird also ein abstand zum boden oder ein schildgröße definiert Grinsend Grinsend
beim 80iger schild könnte das eingehalten werden... beim krad-kennzeichen sind´s eben 260mm!!
daher die ausnahme... fürs kuchenblech...

mit diesem gutachten wird man häufigst bei der zulassungsstelle belächelt und nicht für ernst genommen.
ist ja klar...
damit bekommt man allerdings auch kein kleines kennzeichen. man hat aber einen historischen nachweis mehr,
der die cy80 als kraftrad definiert!!
man muß nun ebenfalls nachweisen, dass die cy80 den offenen bestimmungen des lkr´s entspricht.
das könnte aber durch den offiziellen charakter des gutachtens durch honda und der TÜH gelingen.

denn nach heutigem aktuellem recht erhalten neue krafträder bis 125ccm und max 15ps eine leichtkraftradzulassung
und damit das verkleinerte zweizeilige gutachten:
offene lkr über 80km/h für ab 18jährige
gedrosselte lkr bis 80km/h für 16-18 jährige

das gutachten beweist den historischen Kraftrad-Charakter, und das verbot für 16-18jähirge, die cy80 zu fahren.

...verwirrend, aber versuchen...
lalali
  
« Letzte Änderung: 29. Mai 2009, 05:04:38 von lalali » Gespeichert

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