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cy80 Einschlüsselung-Wandlung vom Krad -LKR /Versicherungsbeiträge-KFZ-Steuer
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Thema: cy80 Einschlüsselung-Wandlung vom Krad -LKR /Versicherungsbeiträge-KFZ-Steuer (Gelesen 3486 mal)
lalali
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cy80 Einschlüsselung-Wandlung vom Krad -LKR /Versicherungsbeiträge-KFZ-Steuer
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am:
29. Mai 2009, 17:49:35 »
moin,
wie bereits festgestellt, finden sich zahlreiche möglichkeiten,
wie eine cy80 in den fahrzeugpapieren eingeschlüsselt sein kann.
das hat zur folge das man steuerbefreit ist/steuern zahlt, in der versicherung günstig ist oder gar sehr teuer,
kleines kennzeichen fährt oder ein kuchenblech.
im unteren verlauf habe ich die entwickung in der führerscheinklasse 1 und die damit auftretenden
umschlüsselungen der entsprechenden "motorräder" in "motorräder m lb" und weiter zum "lkr" beschrieben.
abschließend gibt es noch eine reform-übersicht der altbekannten führerscheinklassen 1-5 zu den aktuell geltenden
EG-Fahrzeugklassen.
Fragen / Antworten zu Versicherungsbeiträgen und Höhe der Kfz-steuer der cy80 gibt es im folgepost
dieses threads; hier:
http://www.cy50.de/forum/index.php/topic,4135.msg34365.html#msg34365
in der folgenden tabelle möchte hier die zugehörigen schlüsselnummern zusammentragen.
die schlüsselnummer 2 ist bei allen identisch, weil sie die firma Honda kennzeichnet.
die schlüsselnummer 3 dürfte immer "000000" sein, da die cy80 nicht zum abgasverhalten
eingestuft wird und von der zulassung für "unbekannt" mind 5x die 0 gesetzt wird.
einschlüsselungen zum abgasverhalten erfolgte bei zweirädern ab erstzulassung 1987.
daher erfolgt nur die nennung der schlüsselnummer zu1.
Buchstabenkürzel in der Tabelle unter Anmerkungen:
H= historisch U= umgeschlüsselt
S= steuerpflichtig SB= steuerbefreit
K= kuchenblech VZK= verkleinertes zweizeiliges kennzeichen
TV= teure versicherung GV= günstige versicherung
ALTE UNGÜLTIGE SCHLÜSSELNUMMERN, ABER NOCH IM UMLAUF:
TYP -----------------------Schlüsselnr1------hubraum---------km/h------------ANMERKUNGEN
a: motorrad-------------------0900 00--------79ccm----------75--------------- H --S-K-GV-ab18
b: motorrad m Lb-------------0901 00--------79ccm----------75----------------U~1988-S-K-GV-ab18
c: leichtkraftrad gedrosselt 0980 00------- bis 79ccm-------- bis 80 ---------U~ab1996-VZK-SB-TV(16-18)
d: leichtkraftrad offen------- 0980 00--max125 ccm------- über 80--------U~ab1996 VZK-SB-GV ab18
Erläuterungen zur Entwicklungsgeschichte des kraftrads / leichtkraftrads / Historie zur cy80
als motorrad ist ein zweirad mit mehr als 50ccm und einer geschwindigkeit über 50km/h definiert.
zum führen eines motorrades, auch kraftrad oder kurz krad genannt, benötigt man seit jeher die
führerscheinklasse 1 .
bis ende der 70iger jahren düsten viele kleinkrafträder (bis 49ccm) ohne geschwindigkeitsbegrenzung
auf den strassen umher ("schnelle 50iger"). diese maschinen waren sehr unfallträchtig.
um diese zweiräder zu führen mußte man mind. 16 jahre alt sein und den damaligen führerschein klasse 4
erwerben ( umgangssprachlich "alte klasse 4 vor 1980").
vom gesetzgeber wurde zum 01.04.1980 eine neueinteilung der führerscheinklassen eingeführt:
(hier nur die änderungen, die sich auf zweiräder auswirken)
klasse 1 für motorräder blieb unangetastet.
klasse 1b wurde eingeführt:
hier wurde definiert, dass mit dem führerschein nur zweiräder mit den technischen merkmalen
max 80ccm & max 80km/h und max 6000u/min
gefahren werden durften.
zudem muß der erwerber mind 16 jahre alt sein. diese kfz erhalten das verkleinerte zweizeilige (80iger)kennzeichen.
maschinen dieser klasse sind sehr teuer in der versicherung.
klasse 1b enthält die "neue klasse 4" und klasse 5 (landwirtschaftl. kfz)
klasse 3 (PKW) verliert die berechtigung maschinen der klasse 1b fahren zu dürfen.
es sind nur noch zweiräder nach neuer klasse 4 bis 50ccm und 40km/h erlaubt.
es sind die "neue klasse 4" und klasse 5 enthalten.
klasse 4 wird umgeändert:
in kleinkrafträder bis 50ccm und max 40km/h
diese fahrzeuge tragen ein farblich variierendes versicherungskennzeichen, welches jährlich erneut gekauft wird.
es gibt ebenfalls ein mindesalter 16 jahre für den erwerb.
dem entsprechend wurden neu zugelassene mokicks und mopeds bis 50ccm und max 40km/h eingestuft.
die "schnelle 50iger" wurden zum leichtkraftrad oder gar zum motorrad. es galt eine sonderfallregelung
mit stichtag der erstzulassung "schnelle 50iger" bis 31.12.1983 ist ein leichtkraftrad,
mit zulassung nach 31.12.1983 galt diese als Motorrad. bis dahin erteilte scheine behielten ihre gültigkeit.
FÜHRERSCHEIN MIT PROBEZEIT AB 01.11.1986
a) CY80 MIT ZULASSUNG ALS MOTORRAD
mit der markteinführung der cy80 konnten die technischen anforderungen der geltenden klasse 1b
(leichtkraftrad , "80iger") nicht eingehalten werden:
die cy80 hat 79ccm & 75km/h aber 7500 u/min leistungsmaximum.
damit wurde die cy80 bei markteinführung offiziell als motorrad eingestuft.
(HISTORISCHE CY80 in lalali´s texten)
DER STUFENFÜHRERSCHEIN IN KLASSE 1 zum 01.04.1988
der gesetzgeber zersplittet die klasse 1 weiter mit der einführung des stufenführerscheins:
klasse 1b ab 16 jahren wie oben bleibt erhalten
klasse 1A wird eingeführt
es gilt: ab 18 & unter 25 jahren: einstieg auf gedrosselte maschinen für 2 jahre (27 ps/ 34ps & leistung/gewicht-vorgabe)
es sind die klassen 1b, 4 und 5 enthalten.
motorräder mit leistungsbeschränkung werden eingruppiert
klasse 1 offen wie bisher aber ohne 1A personenkreis
b)
CY80 MIT ZULASSUNG ALS "MOTORRAD MIT LEISTUNGSBESCHRÄNKUNG"
Ziffer J -> 09 + Ziffer 4 -> 0100 = KRAD, MOTORRAD m. LB
= auslaufende Bezeichnung der Fahrzeug- und Aufbauarten (national)
Ziffer J -> 25 + Ziffer 4 -> 1200 = KRAFTRAD m. LB (Leistungsbeschränkung bis 25 kW und bis 0,16 kW/kg)
= gültige Bezeichnung EG Fahrzeugklassen
"motorrad m lb" ist ein terminus aus dem stvzo, den es heute nicht mehr gibt. siehe oben.
hingegen gibt es in den EG Klassen das KRAFTRAD m LB. diese begriffe beschreiben unterschiedliche bedingungen,
auch wenn es nahezu gleich klingt. !!
diese bezeichnung "motorrad m lb" steht in meinen cy80 papieren von EZ 1981. in erstzulassung wurde
meine cy80 als "kraftrad/motorrad" zugelassen und 1989 abgeändert.
die zugelassenen cy80 aus der zeit gelten ebenfalls nicht als leichtkrafträder,
da die lkr bestimmungen weiterhin gelten: (max 80ccm & max80km/h & max 6000u/min)
cy80 werden bei erst- oder wiederzulassung als motorrad m lb geführt.
sie werden wie motorräder versteuert und günstig versichert, es sind keine
merklichen auswirkungen von motorrad zu motorrad m lb bemerkbar.
dennoch werden zahlreiche cy80 umgeschlüsselt und angepaßt.
(HISTORISCH EINGESCHRÄNKT BZW UMGESCHLÜSSELT, DER PASSUS MOTORRAD GILT JA NOCH)
EU-ERWEITERUNG ANPASSUNG DER FÜHRERSCHEINKLASSE 1B zum 14.02.1996
im rahmen der eu-erweiterung erhält die klasse1b die umstrukturierung,
ab 16 bis 18jahren: max 125ccm & max 15ps & max 80km/h
ab 18 jahren: max 125ccm & max 15ps ohne geschwindigkeitsbegrenzung
zudem sind alle maschinen dieser klasse leichtkrafträder mit gedrosselter oder offener geschwindigkeit.
die leichtkrafträder sind steuerbefreit. zudem erhalten leichtkrafträder nach der StVZO-reform der schildervergabe
das verkleinerte zweizeilige kennzeichen (reform in 2006 /gültig ab frühjahr 2007).
c) CY80 MIT ZULASSUNG ALS LEICHTKRAFTRAD GEDROSSELT
seit dieser neuerung gilt die cy80 eigentlich rechtlich zu den leichtkrafträdern.
alle punkte der einstufungen für 16-18jährigen werden erfüllt.
die cy hat weniger als 125ccm & weniger als 15ps & weniger als 80km/h.
die cy80 ist hier steuerbefreit, aber sehr teuer in der versicherung.
nur eine cy80, die durchgängig zugelassen war, wäre nicht umgeschlüsselt worden.
das wird immer nur beim ummelden kontrolliert und leider oftmals vollzogen.
---> dieses muß unbedingt mit allen mitteln vermieden / umgangen / verhindert werden,
wenn der nutzer / fahrer älter als 18 jahre ist. eine rückschlüsselung kann dann nur noch
mit der anhebung der zulässigen geschwindigkeit über 80km/h erfolgen
c) CY80 MIT ZULASSUNG ALS LEICHTKRAFTRAD OFFEN
eine CY mit max 125ccm & max15ps und größer 80km/h eintrag.
d.h. man muß die cy technisch befähigen 80km/h fahren zu können,
entweder durch geeignete tuninngmaßnahmen oder einem mitfühlendem tüv-prüfer!!
die veränderungen sollten nachweislich in die papiere eingetragen werden, damit eine
einschlüsselung erfolgen kann.
die maschine ist dann günstig in der versicherung und steuerbefreit
sie erhält ein verkleinertes zweizeiliges kennzeichen
FAZIT ZUR AKTUELLEN LAGE DER CY80
hochoffiziell könnten jetzt alle cy80, die unter 80km/h eingeschlüsselt sind, nach der aktuellen rechtslage
umgeschrieben werden in gedrosselte leichtkrafträder.
--> DER VERLAUF BEI ELKE
----> da es auch heute noch motorräder und teilweise motorräder m lb gibt, fällt es bei der zulassung nicht unbedingt auf.
wären die ämter besser informiert, müssten wir alle in den sauren apfel beissen und teuer versichern oder auf über
80km/h tüven lassen??
----> hier muß geprüft werden, ob es einen bestandsschutz für die cy80 zur wahrung der einschlüsselung
als motorrad gibt. oder ob es tatsächlich zulässig ist, dass die zulassungsbehörde die umschlüsselung
vollstrecken kann.
als argumentationspunkt gebe ich hier zur anregung den stichtag der"schnellen 50iger" bis 31.12. 1983.
hier gab´s wie oben beschrieben ebenfalls die einschlüsselung nach erstzulassung zum klassenerhalt...
----> ebenfalls gibt es die besitzstandswahrung der bis stichtag erworbenen führerscheinklassen
----> dagegen verhält sich z.b die steuerliche ümschlüsselung von wohnmobilen und geländewagen
aussserhalb der lkw-zulassung...
das ist der stand der dinge !!!
EIN TELEFONAT MIT EINER SACHBEARBEITERIN DER ZULASSUNSSTELLE
KÖNNT IHR HIER LESEN, findet ihr auch in diesem thread, ein paar posts weiter unten (04.06.2009)
http://www.cy50.de/forum/index.php/topic,4135.msg34610.html#msg34610
ZITAT:
Am 1. März 2007 ist die neue Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) in Kraft getreten. Konsequenz ist, dass alle zulassungstechnischen Paragrafen und Anlagen (z.B. die §§ 24-28, der Teil IIa und die Anlagen I -VII) aus der StVZO gestrichen und mit entsprechenden Änderungen in die FZV überführt wurden.
die StVZO kann hier eingesehen werden. stand 2009:
http://www.stvzo.de/stvzo/INHALT.HTM
die FZV kann hier eingesehen werden:
http://www.stvzo.de/stvzo/fzv/inhalt_fzv.htm
im bereich der FZV macht es sinn u.a den §50 mit den übergangsbestimmungen einmal näher zu durchleuchten.
das wäre hier fehl am platze und deswegen gibt es diesen thread:
"Stvzo Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung / FZV Fahrzeug-Zulassungsverordnung"
hier zu finden:
http://www.cy50.de/forum/index.php/topic,4142.0.html
zurück zum eigentlichen thema des threads bleibt noch nachzureichen,
wie die alt-bekannten führerscheinklassen reformiert wurden und welche aktuellen klassen seit 1999 gelten:
Klasse Klassen bis 31. Dezember 1998 und Übergangsregelungen
1 Krafträder ohne Leistungsbeschränkung
1a Krafträder mit Leistungsbeschränkung (20 kW/27 PS bzw. 25 kW/34 PS)
1b ab16 Leichtkrafträder bis 125 ccm & max 15ps & max. 80 km/h
1b ab18 Leichtkrafträder bis 125 ccm & max 15ps & offene km/h
2 Lastkraftwagen und Zugmaschinen mit und ohne Anhänger
3 Kraftfahrzeuge bis max. 7,5 t zulässiger Gesamtmasse und Züge mit nicht mehr als drei Achsen
4 ab 01.01.2002 Kleinkrafträder bis 50 ccm und max 45 km/h
4.3) nach 01.01.1999 max 50ccm und max 50 km/h,
4.2) nach 01.04.1980 max 50ccm und max 40 km/h
4.1) vor 01.04.1980 max 50ccm und unbegrenzt km/h
4.0) vor 01.12.1954 Autos und Zweiräder bis 250ccm
5.1) nach 01.04.1980 Traktoren, Zugmaschinen, max 25 km/h; Kraftfahrzeuge bis 50 cm³ max. 40Km/h. (aber keine zweiräder !!!)
5.0) vor dem 31.03.1980 : heutige klasse M + L
Klasse reformierte klassen seit Januar 1999
1 -------- A
1a -------- A beschränkt
1b -------- A1 beschränkt 16-18 ; offen ab 18
2 ---- -----gesplittet in: C--C1--CE--C1E D--D1--DE--D1E
3 ----------gesplittet in: B--BE
4 --------- gesplittet in: M--S--T--L--
5 -----------gesplittet in: M--L--T
dazu auch diesen link einsehen:
http://www.cy50.de/forum/index.php/topic,4719.msg39196.html#msg39196
lalali
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Letzte Änderung: 10. November 2011, 01:25:12 von lalali
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AndreasG.
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Re: cy80 schlüsselnummern & Umschlüsselungen & Wandlung vom Krad zum LKR
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Antworten #1 am:
31. Mai 2009, 07:27:21 »
Hallo,
habe den Beitrag bisher nur überflogen, aber die Infos sind spitze !
Vielen Dank für deine Mühe !
Interssant wäre noch, wie gross der Unterschied in der Versicherung ist:
...also Motorrad
...also LKR
...als LKR über 80km/h
Gruss
Andreas
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lalali
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Re:cy80 Einschlüsselung TEIL2 : VERSICHERUNGSBEITRÄGE + KFZ-STEUER
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Antworten #2 am:
31. Mai 2009, 10:30:11 »
Zitat von: AndreasG. am 31. Mai 2009, 07:27:21
Interssant wäre noch, wie gross der Unterschied in der Versicherung ist:
...also Motorrad
...also LKR
...als LKR über 80km/h
entsprechende versicherungskosten richten sich wie beim pkw zunächst nach der
schadensfreiheitsklasse (SF) der versicherungspolice.
bei neuabschluß einer versicherung kann oftmals ein beitragssatz um / < 80% ausgehandelt werden.
---> ausnahme: bei 16 jährigen versicherungsnehmern / fahrern wohl nicht.
die versicherungsbeiträge als
Motorrad, Motorrad mit Leistustungsbeschränkung über 80km/h sind identisch.
so bewegt sich je nach schadenfreiheisklasse die haftplficht von 25.- bis 100,- jährlich.
der beitrag als lkr über 80km/h ist jedoch höher als motorrad oder motorrad mlb.
warum, das weiß allein die versicherung. der titel lkr reicht schon für eine höhe summe.
der anteil der haftpflicht meiner cy80 liegt bei 37.- !!!
die einstufung einer cy80 als "Leichtkraftrad bis 80km/h" also gedrosselt liegen um ein vielfaches höher.
die versicherungskosten erreichen die größenordnung um 350.- jährlich und darüber, bei neuabschluß einer versicherung
UND wenn keine police mit niedrieger SF vorliegt.
habe aktuell eine zum leichtkraftrad getüvte cy50 bis 80km/h versichert,
also für die versicherung ein teures lkr, jedoch konnte mit dem versicherungsgeber gedealt werden.
für das zweirad wird ebenfalls analog zur cy80 ein geringer versicherungsbeitrag, unter 40.- gezahlt.
das bei der versicherung durchzudrücken war jedoch nicht einfach.
ANMERKUNG:
die angegebenen versicherungskosten sind "pi x daumen" abgeschätzt.
es gibt ebenfalls noch regionale unterschiede in der versicherungseinstufung.
das sind die Regionalklassen. diese beurteilen die unfall- und schadenhäufigkeit eines zulassungskreise in deutschland.
habe früher selbst teure 80iger gefahren und heute auch günstiges motorrad.
bin nicht im versicherungsgeschäft tätig, aber die etwaige kostenabschätzung / tendenz ist sehr realistisch.
DIE höhe der kfz-steuer bei einer einschlüsselung als
Motorrad und "Motorrad mit Leistungsbeschränkung" liegt
je angefangene 100ccm bei ~9 euro jährlich.
durch einen nachweis eines steuerbescheids läßt eine falsch eingeschlüsselte
cy80 versicherungsseitig auf jedenfall vergünstigen,
denn alle Leichtkrafträder offen/gedrosselt sind steuerbefreit.
lalali
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Letzte Änderung: 15. Mai 2011, 13:29:11 von lalali
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Re: cy80 Einschlüsselung- Telefonat mit Zulassungsstelle zur Umschlüsselung
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Antworten #3 am:
04. Juni 2009, 16:11:14 »
moin,
hier nochmal selbiger post wie im thread
"Suche für TÜV Honda CY 80 iger Datenblatt",
weil der beitrag thematisch in diesen beitrag einzuordnen ist
und hier der bezug in den obigen post zu lesen ist.
es stand bekanntlich noch ein telefonat mit der zulassungsstelle aus,
bzgl dürfen die ämter umschlüsseln oder "eigenmächtig" anders einschlüsseln..
oder müssen sie umschlüsseln. gesetzliche neuerungen etc etc
habe gerade mit meiner zulassungsstelle im kreis friesland telefoniert.
datum: 04.06.2009 uhrzeit: 16:20
nach aussagen der sachbearbeiterin schlüsselt die zulassungsstelle
die bisherigen vergebenen schlüsselnummern nur um in die jene des neuen systems.
das sind die positionsnummern (2.1) und (2.2) (J) der neuen zulassungsbescheinigung.
das heißt die 0900 geht zur 250100 , es gibt noch 250200 etc etc
man schlüsselt dabei um in das bereits vorhandene, bzw
was der tüv-prüfer vorgibt.
konnte nicht alle nummern erfragen, es war laufender zulassungsbetrieb..
sie hatte wenig zeit.. und verwies auch auf ein gespärch mit einem tüv-prüfer
bzw das internet...
wie bereits an anderer stelle von mir geschrieben, beherrschen die sachbearbeiter keine randgruppen
bis deren problematik.....und ist ihnen auch egal.
zb: problematik cy80 als motorrad, motorrad m Lb, leichtkraftrad bis/über 80km/h
habe versucht ihr das näher zu bringen bzgl der ursprünglichen einschlüsselung
und was heute draus geworden ist...
hier nun die kernaussage nahezu im original-ton der sachbearbeiterin:
"die zulassungsstelle interessiert sich nicht für technische details, fragen,
ausrüstungen... klären sie das bitte mit ihren tüv-prüfer.
wir schreiben das in die zulassungspapiere, was der tüv-prüfer vorgibt."
wir schlüsseln nach bestehenden papieren in die aktuellen nummern um.
ihre Begründung :
"wir haben auf den ämtern nicht das nötige technische wissen
für abnahmen und eintragungen. dafür sind die ingenieure zuständig.
bitte wenden sie sich an einen tüv-prüfer."
das war wirklich hilfreich...
vielen dank Frau XXXXXX.
so ist wenigstens ein teil erfaßt:
der tüv gibt die daten vor, schlüsselt ein,
als was die cy80 zukünftig herum fährt...
DA SOLLTE DOCH MAL JEMAND IN BADEN BADEN BESCHEID STOSSEN...
lalali
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Letzte Änderung: 04. Juni 2009, 21:26:09 von lalali
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cy80 Einschlüsselung SCHLÜSSELLISTE EU zur EU-Zulassungsverordnung (Stand 2005)
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Antworten #4 am:
04. Juni 2009, 22:18:54 »
moin,
ich habe im internet nach den bisherigen uns bekannten schlüsselnummern gesucht
und nach der liste der neuen einschlüsselung. diese gilt seit 01.10.2005.
gefunden habe ich ein verzeichnis des KBA (leider kein aktuellen stand, sondern nur herbst 2005.
sowie die definition der fahrzeuge zur neuen einschlüsselung.
diese verzeichnisse kosten ~25.- in der aktuellen ausführung.
man kann sie beim kba im shop erwerben.
es sind die einschlüsselungen nach alter und neuer regelung.
alternativ solte der tüv darüber auskunft geben können.
hinweise zum verständnis:
das verzeichnis des KBA zur umschlüsselung nach eu (seit 01.10.2005 gültig) ist in Abschnitten A, B + ziffern kombiniert.
ERKLÄRUNG von A, A1A, A1B, B1A,B1B
(Fachchinesiche Tabellenkürzel des KBA für Fahrzeugklassen alt und neu)
der abschnitt A
definiert die neuen gültigen bezeichnungen der eu-einschlüsselungen:
A1A: Definition der Fahrzeugklassen
A1B: Fahrzeug- und Aufbauarten
das heißt:
gültige
6-stellige Schlüsselnummer
nach der neuen EU-Regelung
diese werden in den aktuellen papieren zulassungsbescheinigung Teil I & II geführt:
es sind die Codes :
(J) Fahrzeugklasse: die ersten 2 stellen
(4) Art des Aufbaus: die letzten 4 stellen
der abschnitt B
definiert die bis zum 30.09.2005 vergebenen / auslaufenden bezeichnungen.
B1A: auslaufende Bezeichnungen der EU-Fahrzeugklassen (vorrausschauend angelegt...die gelten ja gerade erst)
B1B: auslaufende Bezeichnungen der Fahrzeug- & Aufbauarten
das heißt,
hier sind die alten schlüsselnummern zu 1.) aus unseren bekannten deutschen papieren
fahrzeugschein/-brief aufgeführt, die nicht mehr vergeben werden, aber sich noch im umlauf befinden.
diese nummern werden bei wiederzulassung oder ummeldung umgeschlüsselt von der zulassungsstelle
in nummern nach A1B ( liste im anhang 3)
...und los geht´s:
im ersten bildanhang
ein auszug der "Systemarisierung der KFZ" des KBA (Kraftfahrbundesamts)
das bild zeigt eine liste mit schlüsselnummern und kürzel für zweiräder.
es werden bekannte alte schlüsselnummern aufgeführt, die auslaufen und nicht weitergeführt werden.
ich habe die liste B1B des KBA im anhang zusammengefaßt für zweiräder,
da wir keine pkw-lkw-anhänger etc etc hier behandeln.
es sind also auszüge aus tabelle B1B. die tabellenform ist original. es ist an den fortlaufenden nummern links zu sehen,
dass in der auflistung diverse nummern fehlen, jene die nicht zweiräder sind.
FAZIT DER LISTE:
auf alle
6 ziffern
im fahrzeugschein /-brief achten:
erst 4 dann 2tiefgestellt
es wurde bereits 1988 mit beginn des stufenführerschein umgeschlüsselt, deswegen sind´s so viele 09 XXXX;
da man nicht weiß, ob alle älteren zweiräder mal umgemeldet wurden und erfaßt werden konnten
0900 00 Motorrad ------>wird geändert in 09 0100 und 09 0200 (seit 01.04.1988 keine 0900 00 mehr)
0900 01 Krad motorrad mlb -->25 1200
0900 02 Krad motorrad olb -->25 0200
0901 00 Motorrad m lb --> 25 1200
09 0200 Motorrad o lb --> 25 0200
0980 leichtkraftrad "80iger" ---->wird geändert in 25 0200 oder 25 1200
das würde heißen, alle alten 80iger wären kraftrad olb /mlb....Huch
die änderungen beim Motorrad erfolgten bereits seit dem stufenführerschein.
die schweren maschinen bleiben motorrad, die leichteren werden auf die leistungsklasse/gewicht
neu eingestuft.
das leichtkraftrad wird ebenfalls neu eingestuft, da es eine neue einordnung
des leichtkraftrades gibt. es bleibt aber bei der bis/über 80km/h regelung versicherungstechnisch.
im zweiten bildanhang
wird erklärt, welche fahrzeuge zur neuen klasse L gehören.
der abschnitt heißt A1A:
es ist das originale verzeichnis für die zugehörigen fahrzeuge der verordnung.
es wird die komplette gültige klasse L gezeigt.
FAZIT der LISTE:
alles nicht so spannend, klärt nur auf. zeigt was erlaubt ist. sonst nix.
zweiräder über 50ccm & über 45km/h sind klasse L3e
im dritten bildanhang
letztlich die neuen gültigen schlüsselnummern nach EU
FAZIT der LISTE
in übersicht 1b) erkennt man, es gibt nur noch 3 positionen:
Kraftrad oLB ---> 25 0200 (offene motorräder)
Krafrrad mLB ---> 25 1200 (mit leistung/gewicht) bis 25kw und 0,16kw/kg
Kraftrad / Leichtkraftrad ---> 25 2200 (max 125ccm & max 11kw)
ÜBERLEGUNGEN:
die cy80 oder cy50 getüvt hat 4kw leistung ein leergewicht von 89kg.
mit 4kw/89kg --> 0,00449..kw/kg
da wäre dann die schlußfolgerung, dass die cy80 immer ein kraftrad m lb (251200) ist..
es wird wohl so sein,
dass nach 10.2005 getüvte cy50 und zugelassene cy80 aus dem ausland (eine EZ in deutschland),
als leichtkraftrad 25 200 erfaßt werden. dem passus entspricht die cy80 nun mal.
abhängig von der v-max bis oder über 80km/h wird die versicherung teuer bzw günstig ausfallen.
ein aufrüsten in die motorrad-klasse geht dann kaum mehr (ausnahme: motoränderung > 125ccm).
ein offenes leichtkraftrad wird nur mit eintrag über 80km/h zu erreichen sein.
bereits bis 2005 zugelassene cy80 haben eine gültige schlüsselnummer und genau diese
wird im bestand weiter geführt. man achtet also auf eine besitzstandswahrung.
möge der halter beim ummelden/zulassen dies ebenfalls im auge behalten.
dann sollte nix schief gehen.
FAZIT:
die genutzte liste ist von 2005. es gibt zu viele änderungen pro jahr,
als dass es mit gewähr für den jetztigen zeitpunkt verläßlich festgestellt
werden kann....leider.
werde mich mit einem tüv-prüfer in verbindung setzen und versuchen zu klären.
lalali
anhänge aus urheberrecht entfernt:
ggf links dazu erstellen / pdf file
erstellte bilder dazu lalali:
LISTE-B1B-alte-nr-ZWEIRÄDER--EU.jpg
A1A-Definition-Fahrzeugklasse-L.jpg
liste-A1B-gültige-eu-Schlüsselnummern.jpg
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Letzte Änderung: 23. November 2009, 12:49:59 von lalali
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Re: cy80 Einschlüsselung Telefonat mit örtlichem TüV-Sachvollständigen
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Antworten #5 am:
05. Juni 2009, 10:03:23 »
moin,
zur problematik bei zweirädern,hier speziell der cy80, zur
-einschlüsselung bei neuabnahme
-einschlüsselung bei wiederzulassung
-umschlüsselung bei ummeldung
-umschreibung aktueller schlüsselnummern
der cy80 bzw getüvte cy50 als lkr
habe ich heute mich 2 kfz-sachverständigen ingenieuren (deutsch umgangssprachl.: tüv-prüfer)
des tüv-nord gesprochen aus zwei unterschiedlichen niederlassungen.
desweiteren habe ich nach dem aktuellen stand der gültigen einschlüsselungen der kba A1B
siehe obige tabellen gefragt. hierzu habe ich einen termin mit einem tüv-prüfer vereinbart.
ich habe von der einstufung der cy80 bei erstzulassung /markterscheinung 1979-1982 als
motorrad (0900)
später motorrad m lb (0901)
und als leichtkraftrad (0980) bis / über 80km/h und der teuren versicherung
berichtet und die problematik verständlich übermitteln können.
beide prüfer hatten zeit, kein termindruck, das thema zu besprechen und wirkten nicht desinteressiert.
ERGEBNISPROTOKOLL :
beide tüv-prüfer gehen davon aus,
1.)
-dass ein bestandsschutz der gültigen
zulassung möglich sein müsse, dass aber
für das einschlüsseln beim an- bzw ummelden bestehender zulasungspapiere
die zulassungstelle zuständig sei..(aaaaaaarrggghh)
2.)
- für eine technische abnahme der geschwindigkeit über 80km/h
müsse ein gutachten vorliegen, nachdem der prüfer
die maschine überprüfen kann.
es reicht nicht aus, die papiere einer anderen maschine beizubringen, in der eine
höhere geschwindigkeit bescheinigt ist.
es müsse z.b mit einem umrüstkit und zugehörigem gutachten bescheinigt werden,
dann kann ein abnahmeverfahren /technische änderung vollzogen werden.
es gebe keine eintragsänderung ohne änderungsgutachten.
ein gutachten müsse beigebracht werden.
3.)
-dass immer nach der aktuellen gültigen gesetzgebung eingeschlüsselt
oder eine abe erstellt wird. eine zurück-schlüsselung auf ältere
ungültige schlüsselnummern sei technisch nicht möglich.
4.)
-dass es als persönliches pech zu bezeichen ist, wenn eine schlüsselnummer
(0900), (0901) beim ummelden tatsächlich als teures leichtkraftrad bis 80km/h
eingestuft wird.
5.)
-eine einzelabnahme für erstellung einer neuen abe bei verlust der papiere
(wäre ja möglich...dachte ich,mal sehen was kommt...) älterer rahmen
preismäßig nicht zu empfehlen sei
6.)
-dass bei einer neuzulassung der cy80 in deutschland die geltende position
leichtkraftrad bis125ccm bis 11kw & bis 80km/h eingeschlüsselt wird.
(schade andreas---schade elke, schade lalali)
7.)
-dass man mit der versicherung sprechen möge, ob eine versicherungspolice
anderweitig abgeschlossen werden kann, um den versicherungsbetrag
zu drücken.
FAZIT / Stand der Dinge:
es sieht nicht unbedingt rosig aus bei einer zulassung mit alten papieren.
man muß aufpassen, dass eine aktuelle (0900), (0901) einschlüsselung
auch entsprechend als motorrad /kraftrad m lb oder offenes leichtkraftrad erhalten bleibt.
sonst kann nach dem ummelden alles bisherige, historische futsch sein.
fakt ist und bleibt, bzw wird in zukunft sein, die 80km/h grenze zu knacken,
um garantiert günstig in der versicherung zu fahren.
lalali
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Letzte Änderung: 05. Juni 2009, 13:08:53 von lalali
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cy80 Einschlüsselung: 2.Telefonat mit der Zulassungsstelle
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Antworten #6 am:
05. Juni 2009, 13:10:01 »
und again...
da ich doch sehr gewillt bin, meine zweiräder nach der zulassung günstig in der versicherung
unterhalten zu können, habe ich mich an einen jugendfreund erinnert, der heute in
einer zulassungsstelle arbeitet.... (ach was.)
also habe ich versucht, ihn telefonisch zu erreichen.
hier nun die zusammenfassung unseres telefonats.
Verlauf:
-wieder den obigen sachverhalt der historie cy80 dargestellt
-er hat verstanden, um was es geht
-bin auf verständnis gestoßen
Ergebnis:
hier die aussagen meines jugendfreundes, heute sachbearbeiter in einer zulassungsstelle:
-zulassungsseitig sei es den meisten mitarbeiter der behörden überwiegend egal,
wie der halter das kfz versichern müsse. das habe auch für die zulassungsstelle keine
ausschlaggebende bedeutung (...da hat nur der halter, weil es sein geld ist, das drauf geht),
eher, dass zugehörige papiere vorliegen, nach denen eingetragen / ausgestellt werden kann.
-die umschlüsselung erfolgt nicht zwingend anhand der nummern,
sondern ebenfalls auf den wortlaut hin zu
fahrzeug -und aufbauart
das könnte andere perspektiven ermöglichen..
-es muß nicht unbedigt auf leichtkraftrad geschlüsselt werden,
alternativ gebe es wohl noch die möglichkeit, auf krad leistungsbeschränkung.
die variante, wie die "schnellen 50iger" aus der leichtkraftradklasse entkommen..
(allerdings sind die schneller als 75km/h so meine vermutung)
-er ist bereit sich näher mit der angelegenheit zu befassen. lalali möge mit entsprechenden
fahrzeugpapieren in seine dienststelle kommen. er würde versuchen, eine lösungsmöglichkeit
zu finden.
FAZIT:
das hört sich ja schon mal nicht schlecht an.
es ist immerhin ein bereitwiliger mitarbeiter,
der seine mithilfe anbietet.
lalali
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Letzte Änderung: 05. Juni 2009, 19:14:21 von lalali
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