Angenommen ich nehme die 80er und montiere einen anderen Vergaser, damit die die magische Grenze von 80 km/h überschritten wird.
Wie wird die Geschwindigkeit ermittelt ?
Fahre ich zum Tüv, nehme ein Gutachten vom Vergaser und der Tüv prüft vorort die Endgeschwindigkeit (Leistungsprüfstand) ?
Oder wenn die 80er ohne Änderung bereits schneller fährt, trägt der Tüv das einfach so ein; nach dem Motto, ist eben so ?!?
habe vor ein paar jahren (2003) mit einem tüv-prüfer oben erfragtes besprochen.
der prüfer wollte die geschwindigkeit per probefahrt ermitteln.
er wollte eine definierte strecke fahren und die benötigte zeit nehmen. aus beiden werten hätte
er dann die geschwindigkeit rechnerisch ermittelt. er wollte sich nicht auf die tacho-anzeige stützen,
sondern diese bestätigt wissen.
dann habe ich ihm von der "etwas schlappen werkseitigen ausstattung" der cy80 und der wahrscheinlich teuren
einstufung als "80iger" in der versicherung berichtet. er wäre darauf hin bereit gewesen, auf jeden fall einen wert
über 80km/h zu bescheinigen, egal wie der von ihm ermittelte geschwindigkeitswert ausgefallen wäre...
er bestätigte mir allerdings, dass er auf jeden fall eine technische veränderung bescheinigen / austellen müsse, weswegen
das zweirad nun die höhere geschwindigkeit erreichen würde.
angeleiert hatte ich die ganze nummer, weil meine versicherung meine cy80 als 80iger einstufen wollte und sich
zunächst nicht davon abbringen lassen wollte.
zur ausführung ist es dann nicht gekommen, weil bei meiner zulassung der oxford-grünen cy80 die zulassungsbehörde
und auch die versicherung die maschine als motorrad anerkannten. mein eintrag in den papieren ist "Motorrad m LB".
ich erhielt dafür einen steuerbescheid...
das zum einen und zum zweiten ein gespräch eines 72ccm-dax-fahrenden-versicherungsvertreters, in dem er meiner versicherung
den sachverhalt nochmals näher brachte, führte dann zum ergebnis.
der tüv-prüfer ist mittlerweile nicht mehr berufstätig...schade eigentlich..
dieser tüv-prüfer bestätigte zudem, dass die aufrüstung zum motorrad bzw jetzt offenes leichtkraftrad
per änderung des kettenübersetzungsverhältnisse oder vergaseränderung, hubraumerweiterung
nur bei den älteren maschinen problemlos wäre.
bei neueren maschinen müsse ebenfalls ein nachweis erbracht werden, dass durch eine technische änderung
ebenfalls auch die einstufung der schadstoffklasse / das abgasverhalten als konstant oder besser bestätigt werden kann.
das wäre wohl sehr aufwändig und nicht mal schnell zu machen...
----
---
Daß der TüV einen Leistungsprüfstand hat, glaube ich nicht. Wahrscheinlich wird der Prüfer eine Probefahrt machen und die Endgeschwindigkeit mit einem Navi oder GPS-Gerät ermitteln. Oder Du hast Glück und er glaubt auch so, daß die CY scvhneller ist und trägt die 81Km/h in die Papiere ein.
Bevor Du viel Geld für einen anderen Vergaser ausgibst, versuche es mit einem größerem Ritzel vorne.
Im Fall der Probefahrt, solltest Du dir keinen 100Kilo Prüfer aussuchen. Das einzige was wirklich hilft , ist ja bekanntermaßen FDH Tuning. 
@ alle
die "echte" umrüstung auf über 80km/h erfordert wohl ein wenig mehr als ein größeres ritzel vorne oder ein kettenblatt
hinten. die cy80 ist in der original ausgelieferten ausstattung ein wenig schwach auf der brust.
es werden typisch geschwindigkeiten um 60-75km/h erreicht, meistens eher die unteren.
mit einem "gütigem + freundlichen tüv-prüfer" läßt sich aber darüber reden.
die "positiv vollstreckten"(oder auch nicht vollstreckten) maßnahmen für die anhebung der geschwindigleit
werdden von der zulassungsstelle in die papiere eingetragen.
es ist manchmal so, dass der tüv-prüfer bereit, ist die anhebung zu bescheinigen, die maschine mit den
mitteln / massnahmen die erwünschte wirkung aber nicht erreicht.
die zulassungsstelle überprüft dies nicht.
in folge dessen schreibt der prüfer dann schon mal auf "änderung des übersetzungsverhältnisse",
eine andere möglichkeit ist einen größeren vergaser zu bescheinigen.
der nachteil solcher einträge ist, man muß sie beibehalten, ob sie sinnig sind oder nicht.
durch die abänderung ändert sich auch die allgemeine betriebserlaubnis.
man ist gebunden...
diese "mittelchen" funktionieren aber nur bei maschinen, die nicht in abgasklassen schadstoffklassen eingestuft sind.
es geht also bei der CY50 /80.lalali