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Autor Thema: Zulassung / Umrüstung cy 80 als Motorrad, was ist zu tun  (Gelesen 1431 mal)
AndreasG.
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« am: 31. Mai 2009, 08:30:22 »

Angenommen ich nehme die 80er und montiere einen anderen Vergaser, damit die die magische Grenze von 80 km/h überschritten wird.
Wie wird die Geschwindigkeit ermittelt ?
Fahre ich zum Tüv, nehme ein Gutachten vom Vergaser und der Tüv prüft vorort die Endgeschwindigkeit (Leistungsprüfstand) ?

Oder wenn die 80er ohne Änderung bereits schneller fährt, trägt der Tüv das einfach so ein; nach dem Motto, ist eben so ?!?
« Letzte Änderung: 01. Juni 2009, 07:59:30 von AndreasG. » Gespeichert
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« Antworten #1 am: 31. Mai 2009, 09:05:26 »

Daß der TüV einen Leistungsprüfstand hat, glaube ich nicht. Wahrscheinlich wird der Prüfer eine Probefahrt machen und die Endgeschwindigkeit mit einem Navi oder GPS-Gerät ermitteln. Oder Du hast Glück und er glaubt auch so, daß die CY scvhneller ist und trägt die 81Km/h in die Papiere ein.
Bevor Du viel Geld für einen anderen Vergaser ausgibst, versuche es mit einem größerem Ritzel vorne.
Im Fall der Probefahrt, solltest Du dir keinen 100Kilo Prüfer aussuchen. Das einzige was wirklich hilft , ist ja bekanntermaßen FDH Tuning. Grinsend
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« Antworten #2 am: 31. Mai 2009, 09:44:58 »

Angenommen ich nehme die 80er und montiere einen anderen Vergaser, damit die die magische Grenze von 80 km/h überschritten wird.
Wie wird die Geschwindigkeit ermittelt ?
Fahre ich zum Tüv, nehme ein Gutachten vom Vergaser und der Tüv prüft vorort die Endgeschwindigkeit (Leistungsprüfstand) ?
Oder wenn die 80er ohne Änderung bereits schneller fährt, trägt der Tüv das einfach so ein; nach dem Motto, ist eben so ?!?


habe vor ein paar jahren (2003) mit einem tüv-prüfer oben erfragtes besprochen.
der prüfer wollte die geschwindigkeit per probefahrt ermitteln.
er wollte eine definierte strecke fahren und die benötigte zeit nehmen. aus beiden werten hätte
er dann die geschwindigkeit rechnerisch ermittelt. er wollte sich nicht auf die tacho-anzeige stützen,
sondern diese bestätigt wissen.

dann habe ich ihm von der "etwas schlappen werkseitigen ausstattung" der cy80 und der wahrscheinlich teuren
einstufung als "80iger" in der versicherung berichtet.  er wäre darauf hin bereit gewesen, auf jeden fall einen wert
über 80km/h zu bescheinigen, egal wie der von ihm ermittelte geschwindigkeitswert ausgefallen wäre...

er bestätigte mir allerdings, dass er auf jeden fall eine technische veränderung bescheinigen / austellen  müsse, weswegen
das zweirad nun die höhere geschwindigkeit erreichen würde.  

angeleiert hatte ich die ganze nummer, weil meine versicherung meine cy80 als 80iger einstufen wollte und sich
zunächst nicht davon abbringen lassen wollte.
zur ausführung ist es dann nicht gekommen, weil bei meiner zulassung der oxford-grünen cy80 die zulassungsbehörde
und auch die versicherung die maschine als motorrad anerkannten. mein eintrag in den papieren ist "Motorrad m LB".
ich erhielt dafür einen steuerbescheid...

das zum einen und zum zweiten ein gespräch eines 72ccm-dax-fahrenden-versicherungsvertreters, in dem er meiner versicherung
den sachverhalt nochmals näher brachte, führte dann zum ergebnis.

der tüv-prüfer ist mittlerweile nicht mehr berufstätig...schade eigentlich..
dieser tüv-prüfer bestätigte zudem, dass die aufrüstung zum motorrad bzw jetzt offenes leichtkraftrad
per änderung des kettenübersetzungsverhältnisse oder vergaseränderung, hubraumerweiterung
nur bei den älteren maschinen problemlos wäre.

bei neueren maschinen müsse ebenfalls ein nachweis erbracht werden, dass durch eine technische änderung
ebenfalls auch die einstufung der schadstoffklasse / das abgasverhalten als konstant oder besser bestätigt werden kann.
das wäre wohl sehr aufwändig und nicht mal schnell zu machen...

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Daß der TüV einen Leistungsprüfstand hat, glaube ich nicht. Wahrscheinlich wird der Prüfer eine Probefahrt machen und die Endgeschwindigkeit mit einem Navi oder GPS-Gerät ermitteln. Oder Du hast Glück und er glaubt auch so, daß die CY scvhneller ist und trägt die 81Km/h in die Papiere ein.
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@ alle

die "echte" umrüstung auf über 80km/h erfordert wohl ein wenig mehr als ein größeres ritzel vorne oder ein kettenblatt
hinten. die cy80 ist in der original ausgelieferten ausstattung ein wenig schwach auf der brust.
es werden typisch geschwindigkeiten um 60-75km/h erreicht, meistens eher die unteren.

mit einem "gütigem + freundlichen tüv-prüfer" läßt sich aber darüber reden.
die "positiv vollstreckten"(oder auch nicht vollstreckten) maßnahmen für die anhebung der geschwindigleit
werdden von der zulassungsstelle in die papiere eingetragen.
es ist manchmal so, dass der tüv-prüfer bereit, ist die anhebung zu bescheinigen, die maschine mit den
mitteln / massnahmen die erwünschte wirkung aber nicht erreicht.
die zulassungsstelle überprüft dies nicht.
in folge dessen schreibt der prüfer dann schon mal auf "änderung des übersetzungsverhältnisse",
eine andere möglichkeit ist einen größeren vergaser zu bescheinigen.

der nachteil solcher einträge ist, man muß sie beibehalten, ob sie sinnig sind oder nicht.
durch die abänderung ändert sich auch die allgemeine betriebserlaubnis.
man ist gebunden...

diese "mittelchen" funktionieren aber nur bei maschinen, die nicht in abgasklassen schadstoffklassen eingestuft sind.
es geht also bei der CY50 /80.



lalali
« Letzte Änderung: 01. Juni 2009, 07:52:46 von lalali » Gespeichert

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« Antworten #3 am: 10. Juni 2009, 14:42:34 »

moin moin,

aktuell ist es so, dass keinerlei gutachten / umbaumaßnahmen bekannt sind,
die es mit finanziell geringen mitteln ermöglichen, bei der cy80 /getüvte cy50,
die geschwindigkeit von 75km/h auf über 80km/h anzuheben.

eine getüvte cy50 mit einem cy80 motor hat sogar noch den nachteil,
dass der titel "krad leichtkraftrad" geführt wird.

die cy80 als "motorrad" und "motorrad m lb" läßt sich noch günstig versichern.
ein leichtkraftrad bis 80km/h eben nicht.

in essen bietet fa pfundheller abnahmen an mit 99ccm und 125ccm
bei der cy50/80. dann erhält man auch eine geschwindigkeit über 80km/h.
allerdings werden entsprechende tunningmaßnahmen /änderungen  im brief festgehalten.
entsprechen müssen auch die teile da sein...

eine einschlüsselung eines fahrzeugs wird beim ummelden /anmelden / wiederzulassen
nicht geändert. habe auf der zulasungsstelle nachgefragt, und die antwort erhalten,
dass die daten aus den kfz-briefen umgesetzt werden in die zulassungsbescheinigung teil I&II.
das bedeutet, dass evtl nur die umschlüsselung von 09 auf 25 erfolgt.
motorrad --> 25  0200   motorrad m lb 25 1200 und leichtkraftrad 25 2200.
selbst diese umschlüsselungen auf eg-benennung erfolgt nicht unbedingt.
« Letzte Änderung: 10. Juni 2009, 14:45:11 von lalali » Gespeichert

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« Antworten #4 am: 11. Juni 2009, 08:54:53 »

moin ,

nach durchsicht diverser cy80 papiere und einigen telefonaten habe ich eine cy80 mit 83km/h eintrag gefunden.
es ist eine cy80 mit hbo1 motor und 79ccm. es wurde vom tüv eine umrüstung /  variation ritzel / kettenblatt
bescheinigt von 15/36 auf 14/35 o.ä und eine änderung der höchstgeschwindigleit auf 83km/h vollzogen.
habe den bericht gerade nicht vorliegen.

leider gibt es keinen tüv-abnahme bericht dazu, also kein beim tüv erwünschtes,
erforderliches teilegutachten, dass die änderung geprüft / tauglich ist. das gutachten
nach §18 (5) StVZO ist von 2004.

weiß jemand eine lösung..?
oder kennt einen tüv-prüfer, dem die vorlage eines anderen fahrzeugscheins mit oben erwähnten bericht genügt?
das ist heute eigentlich nicht mehr üblich..

lalali
« Letzte Änderung: 12. Juni 2009, 09:37:37 von lalali » Gespeichert

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« Antworten #5 am: 12. Juni 2009, 09:46:57 »

moin moin,

war heute morgen mit dem gutachten §18 (5) StVZO beim örtlichen TÜV in oldenburg,
der nette tüv-mann ist vom gutachten nicht begeistert und erkennt es nicht an,
weil kein zugehöriger abnahmenbericht beiliegt.
den konnte der besitzer der cy80 leider nicht wiederfinden .... schade eigentlich.

das gutachten, ein grüner abe -schein,  ist separat für die sekundärübersetzung ausgestellt,
als variation der zähnezahl wird bestimmt: z-paarung ritzel /kettenblatt und die geschwindigkeit von 83km/h..
es ist keinerlei technische berechnung anbei, nachweis erbracht, die dieses belegt.

da es zudem eine ältere abnahme ist und die derzeitigen "rechte" der prüfer angeblich seit 2004
enorm beschnitten wurden, läßt der prüfer vorsicht walten und lehnt eine technische änderung
mit diesem papier ab. er fürchtet eine zufalls-kontrolle seiner dienststelle, die ihn mit einem fehlenden
nachweis schlecht aussehen läßt...

lalali
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