www.Honda.CY-CB-XL-Forum.de
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
07. Februar 2012, 19:09:58

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Suche:     Erweiterte Suche
50.854 Beiträge in 4.665 Themen von 1.072 Mitglieder
Neuestes Mitglied: Schmiddi
* Übersicht Hilfe Einloggen Registrieren
+  www.Honda.CY-CB-XL-Forum.de
|-+  allgemeines zur Honda CY - CB - XL - XR
| |-+  CY - CB - XL Grosse Motoren und Zulassung
| | |-+  TÜV & Zulassungen & Versicherung
| | | |-+  Erfahrungen beim Zulassen Yamaha rd80 lc2
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema. « vorheriges nächstes »
Seiten: [1] Nach unten Thema senden Drucken
Autor Thema: Erfahrungen beim Zulassen Yamaha rd80 lc2  (Gelesen 496 mal)
lalali
CY-CB-XL-Forumstyrann-Beitragskiller Multifunktionspfuscher
CY-CB-XL Moderator
CY-CB-XL Professor
*****
Offline Offline

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2.219



WWW
« am: 08. Juni 2009, 08:31:12 »

moin moin,

aus gegebenen anlaß zur ümschlüsselung und ausstellung neuer fahrzeugpapapiere
beim zulassen, hier mein verlauf am vormittag..

historishc ist die yamaha rd80 lc2 ein teures leichtkraftrad.
er erfüllte schon immer max 80ccm und max 80km/ und 6000u/min.
zugehörige schlüsselnummer 1: 0980  Krad leichtkraftrad

meine rd80 wurde 1997 umgerüstet auf 92km/h und erhielt damit die
einschlüsselung 0901 00 , welche viele cy80 bis heute ebenfalls haben.

nun war ich gespannt, welche einschlüsselung erfolgen würde..
zurück ins krad leichtkraftrad bis 125ccm und max 11kw oder
krad motorrad m Lb beibehalten wird..

und siehe da, meine sachbearbeiterin in der zulassungsstelle fragte
zunächst nach einem wunschkennzeichen.
ich hätte rd80 , rd8 , lc2 oder W30  haben wollen, woraufhin erklärt wurde,
dass ich ein 3-stelliges kennzeichen erhalten würde.

das dreistellige kennzeichen definiert bei uns das 20x20 kfz-schild.
damit ist also krad, motorrad m lb von der sachbearbeiterin weitergeführt
worden.

ein kleines kennzeichen hätte ich bekommen, wenn ich dass zweirad
auf 125ccm leichtkraftrad hätte umschreiben lassen. da mir bei dieser maschine
die kennzeichengröße völlig egal ist, aber die zuteilung motorrad m lb
viel wichtiger ist, beließ ich es dabei.

somit habe ich den vorherigen schlüssel und den titel beibehalten.
einzig zulassungspapiere teil  I & II wurden erstellt.
--

auf mein bewußtes nachfragen zur umschlüsselung meiner getüvten cy50
als leichtkraftrad 0980 zum "motorrad m lb2 0901  wußte sie nicht bescheid.
ich hatte weitere 3 cy80 papiere mit dabei:
der 0900 motorrad (79ccm 75km/h 7500u/min) HBo1 ausgestelltungdatum 1982
-----0901  motorrad m lb (79ccm 75km/h 7500u/min) HBo1  ausgestelltungdatum 1986
-----0980 motorrad leichtkraftrad (79ccm 75km/h 7500u/min) cy50 getüvt ausgestelltungdatum 1997

da müßte der dienststellenleiter befragt werden ,der leider nicht anwesend sei..

fazit.
--> es sieht wohl so aus:

wenn man nicht bewußt nach kleinem kennzeichen fragt, bleibt´s bei dem eintrag,
der in den papieren vorhanden ist. und handelt sich geringere probleme ein...
ein kuchenblech...

lalali
Gespeichert

             www.Honda.CY50.de/wiki

Ich höre 10 Stimmen in meinem Kopf !
Neun sagen ich bin irre. Eine summt...
lalali
CY-CB-XL-Forumstyrann-Beitragskiller Multifunktionspfuscher
CY-CB-XL Moderator
CY-CB-XL Professor
*****
Offline Offline

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2.219



WWW
« Antworten #1 am: 10. Juni 2009, 10:52:04 »

moin,
habe heute, 10.06.2009, in der zulassungsstelle, in der mein jugendfreund arbeitet,
einen termin gehabt.

er /seine dienststelle hätte bei der zulassung meiner rd80 nach obigen daten kein problem gehabt,
bei motorrad m lb mit den entsprechenden kenndaten eines leichtkraftrades neuer ordnung,
ein kleines zweizeiliges kennzeichen zu  erteilen..

die zuteilung von verkleinerten zweizeiligen kennzeichen ist ermessungssache der dienststelle.
wenn es sich beim kfz um ein motorrad, motorrad m lb handelt mit entsprechenden kenndaten
eines leichtkraftrades bis 125ccm und bis 11kw.

in zahlreichen zulassungsstellen wird das kleine zweizeilige kennzeichen (80iger schild)  nur vergeben,
wenn das zweirad im kfz-brief unter "fahrzeugart-und aufbau" bzw im zulassungsbescheinigung
teil 1+2 unter (5) den titel "krad, leichtkraftrad" führt.

der offizielle part in der vorschrift heißt nämlich...
leichtkrafträder erhalten ....
--> siehe diesen post: http://www.cy50.de/forum/index.php/topic,4127.msg34245.html#msg34245
nebst bilderanhang..



lalali
« Letzte Änderung: 10. Juni 2009, 10:58:32 von lalali » Gespeichert

             www.Honda.CY50.de/wiki

Ich höre 10 Stimmen in meinem Kopf !
Neun sagen ich bin irre. Eine summt...
Seiten: [1] Nach oben Thema senden Drucken 
« vorheriges nächstes »
Gehe zu:  

Powered by MySQL Powered by PHP Powered by SMF 1.1.16 | SMF © 2006, Simple Machines Prüfe XHTML 1.0 Prüfe CSS
Seite erstellt in 0.076 Sekunden mit 20 Zugriffen.