moin,
habe heute, 10.06.2009, in der zulassungsstelle, in der mein jugendfreund arbeitet,
einen termin gehabt.
er /seine dienststelle hätte bei der zulassung meiner rd80 nach obigen daten kein problem gehabt,
bei motorrad m lb mit den entsprechenden kenndaten eines leichtkraftrades neuer ordnung,
ein kleines zweizeiliges kennzeichen zu erteilen..
die zuteilung von verkleinerten zweizeiligen kennzeichen ist ermessungssache der dienststelle.
wenn es sich beim kfz um ein motorrad, motorrad m lb handelt mit entsprechenden kenndaten
eines leichtkraftrades bis 125ccm und bis 11kw.
in zahlreichen zulassungsstellen wird das kleine zweizeilige kennzeichen (80iger schild) nur vergeben,
wenn das zweirad im kfz-brief unter "fahrzeugart-und aufbau" bzw im zulassungsbescheinigung
teil 1+2 unter (5) den titel "krad, leichtkraftrad" führt.
der offizielle part in der vorschrift heißt nämlich...
leichtkrafträder erhalten ....
--> siehe diesen post:
http://www.cy50.de/forum/index.php/topic,4127.msg34245.html#msg34245nebst bilderanhang..
lalali