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Autor Thema: Voraussetzungen für Tüv  (Gelesen 1987 mal)
flop93
XL50
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« am: 18. Juni 2009, 09:45:31 »

Hallo,
ich habe eine xl50 und möchte sie durch den Tüv bringen.
jedoch habe ich für sie
1. keine Papiere
2. kein Licht
3. kein Zündschloss
sonst läuft sie aber tadellos.
Ein rücklicht und vorderlicht wäre glaub ich nicht unmachbar ;) , aber der Blinker und der Bürokram... ärgerlich
Ich saß schon etliche stunden vor dem PC und habe auf allen möglichen Seoten nach antworten geschaut.
Wäre euch so dankbar um jede Antwort.
MfG Flo
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Shadowman
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« Antworten #1 am: 18. Juni 2009, 09:58:37 »

Hi Flo
Jetzt bist Du ja auf der richtigen Seite im weltbesten Honda CB50 Honda CY50 Honda XL50 Forum der Welt gelandet.
Also, alles wird gut.
Blinker brauchst Du nicht,also einfach weglassen.(Was nicht dran ist, muß auch nicht funktionieren. Lampen findest Du reichlich und in allen Formen und Farben in der Bucht.
Eine frische Batterie kommt auch immer gut.
Schaltplan kannst Du dir hier auf der HP runterladen. Da ist dann ein Schaltplan drin, damit Du das Geraffel auch anschließen kannst. Und ein Zündschloss findest Du bestimmt auch in der Bucht.
Was Du dann noch brauchst, ist ein verständnissvoller TüV Prüfer und eventuell eine Bescheinigung von den Scherriffs, daß das Mopped nicht geklaut ist.
Damit sollte es kein Problem sein, neue Papiere zu bekommen.
Es wäre nett, wenn Du dich im "das bin ich" Fred mal ausgie´big vorstellst.
Viel Erfolg und nicht vergessen...
« Letzte Änderung: 18. Juni 2009, 10:08:05 von Shadowman » Gespeichert


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lalali
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« Antworten #2 am: 18. Juni 2009, 10:05:49 »

moin
etwas aufwendiger ist es schon.
nach neuesten meldungen bekommt man gerade mal wieder keine papiere über honda offenburg.
(kannst du aber trotzdem ausprobieren, wird in einem anderem thread vorgestellt)

dementsprechend wirst du eine unbedenklichkeits bescheinigung bei der polizei einholen müssen.
damit tigerst du dann zur zulassungsstelle und stellst einen antrag auf erteilung einer betriebserlaubnis.
mit dem zettelchen darfst du dann beim örtlichen
 tüv in westdeutschland oder bei
der dekra in ostdeutschland
vorstellig werden und deine maschine abnehmen lassen.
soll die maschine weiterhin als 50iger laufen ist ein entsprechendes datenblatt vorzubringen.

soll die maschine anders getüvt werden (also kein mokick bis 40km/h)
sondern als leichtkraftrad bis /über 80km/h sind enstsprechende daten für die einzelabnahmen  sowie einige änderungen in der elektrik vorzubringen bzw vorzunehmen:

fernlicht
abblendlicht
hupe
entsprechende schaltereinheiten
das zündschlß sollte auf jeden fall montiert sein
sowie ein funktionierendes lenkradschloß

ein selbsteinklappender seitenständer ist auf jedenfall sinnvoll.
bei neuabnahmen auf jeden fall pflicht.

lalali
« Letzte Änderung: 18. Juni 2009, 14:43:51 von lalali » Gespeichert

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« Antworten #3 am: 18. Juni 2009, 14:07:20 »

Hey ihr seid ja echt genial. So schnelle Antworten habe ich nicht erwartet!

muss man die Papiere bei Honda beantragen?
Und lalali, braucht man das wirklich ALLES, um durch den Tüv zu kommen?:
fernlicht, abblendlicht, hupe, entsprechende schaltereinheiten, selbsteinklappender seitenständer, zündschloß,
funktionierendes lenkradschloß

noch ne frage: wo ist "das bin ich"? ich finds net HuchHuch?

Flo

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« Antworten #4 am: 18. Juni 2009, 14:39:11 »

Hi Flo
Das ganze mit Fernlicht und Hupe brauchst Du nur, wenn Du auf größer 50cc bzw schneller als 40 Km/h umrüstest. Wenn Du nur orginal machen willst, brauchst Du statt Hupe , eine Klingel. Grinsend
Wenn Du zum TüV mußßt, dann brauchst Du auf jeden Fall einen selbsteinklappenden Seitenständer, auch wenn es ursprünglich nicht so war, besteht der TüV heutzutage darauf.
Ist aber keine große Sache.  http://www.cy50.de/forum/index.php/topic,3999.0.html
Den Fred zum vorstellen gibt es hier: http://www.cy50.de/forum/index.php/board,20.0.html
Lenkschloss gibt es für ca. 10 Taler bei Polo und Zündschloss mal in der Bucht suchen.
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« Antworten #5 am: 18. Juni 2009, 14:56:55 »

Hi
meine xl fährt aber auch auf der Geraden und wenn sie gut in Schwung ist 50 km/h und bergab hab ich schon mal 65 km/h erreicht. Aber wegen denen paar km/h.....
wie sihts mit Abblendlicht aus? braucht man das?

Ich werd mich mal vorstellen im "das bin ich", danke.

Flo
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lalali
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« Antworten #6 am: 18. Juni 2009, 15:05:02 »

moin floppi..
rahmenbedingungen stehen jetzt oben,
jetzt nur noch lesen und verstehen.

abblendlicht bei mokicks ist die standartbeleuchtiung...
und die sollte wohl dran sein...

tralali
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« Antworten #7 am: 18. Juni 2009, 17:00:28 »

Vieles kommt auch einfach auf den Tüvprüfer an, jeder sieht das ein bisschen anders. Der eine macht auf ernst und der andere nimmts vielleicht ganz gelassen. D.h. der eine macht eine Probefahrt, der andere vielleicht keine und schaut nur mal kurz drüber und gut is.
Die Tüv- Männers in die zu freien Werkstätten kommen, sind meistens netter und sehens ganz gelassen- meine Erfahrung
Was du noch brauchst:
- Klingel wie beim Fahrrad, also eigentlich die gleiche. (falls nicht schon vorhanden)
- vorne gibt es nur Abblendlicht, dass sollte funktionieren, hinteres Licht sollte gehen + Bremslicht
- Blinker reparieren oder einfach wegmachen
- Zündschloss sollte dran sein
- Lenkradschloss auch
- und eben den selbsteinklappenden Seitenständer
- und alle an und Umbauteile sollten natürlich zugelassen sein ;)
- Und das mit der Geschwindigkeit kommt wieder auf den Tüv Prüfer an daumenhoch
Jetzt alle unklarheiten beseitigt?
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« Antworten #8 am: 19. Juni 2009, 11:47:06 »

Danke Benno.
eine unklarheit hab ich aber noch.
und zwar wie man an die papiere kommt. die braucht man ja ganz am anfang bevor man zur zulassungsstelle geht.

wenn ich das richtig verstanden habe, muss ich als erstes mit dem Moped zur polizei gehen und die unbedenklichkeitsbescheinigung abholen. dann BESTELLE ich die Papiere bei Honda offenburg.

bitte berichtigt mich, wenn das falsch ist.

Lieber Gruß,
Flo
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Benno
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« Antworten #9 am: 19. Juni 2009, 11:56:16 »

Nein, also du gehst zur Polizei, ohne moped aber, sagst denen du brauchst neue papiere für dein moped und dann bekommst du eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, d.h. eine bescheinigung das das Moped nicht gestohlen ist. D.h. du musst wenn du zur Polizei gehst mitnehmen:
- Kaufvertrag oder Vertrag einer Schenkung (Was du halt hast)
- Rahmennummer bzw. Fahrgestellnummer (Das die nachschauen können ob das Moped als gestohlen gemeldet worden ist)
- Bei den anderen Daten auf dem Typenschild bin ich mir nicht sicher, ob du die auch brauchst, schreib sie dir einfach auf und nimm sie mit, besser ists.

Und wenn du die hast dann gehst du zur Zulassungstelle und stellst einen Antrag auf erteilung einer Betriebserlaubniss und dann gehst du erst zum Tüv, ODER du fragst bei Honda nach ob du die Papiere von denen kriegst, dann kannst du dir die Zulassungstelle und den Tüv ersparen
mfg Felix
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« Antworten #10 am: 19. Juni 2009, 12:20:22 »

danke - ist ja gar nicht so kompliziert...
der mann , von dem ich die xl geschenkt bekommen hab ist leider schon tot.
also hab ich den vertrag der scenkung nicht und kann es auch nicht anfordern.
mfg
flo
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« Antworten #11 am: 19. Juni 2009, 13:38:10 »

@flop93
... das macht auch nicht so viel aus..
dann erstellst du einfach einen "ersatz-kaufvertrag", in dem ein möglicher vorbesitzer
(nachbar, bekannter, freund bla bla blub), dir bescheinigt, die maschine einmal besessen zu haben
und papiere sind verloren gegangen...
wer kann das schon nachweisen, dass dem nicht so ist...
in den alten abe´s passen eh nur 4 haltereinträge, dananch wurde nix weitergeführt..
doof wird´s nur, wenn der bock tatsächlich geklaut war...
aber auch dann muß der "vorbesitzer" nicht unbedingt etwas damit zu tun gehabt haben.
den hat man dann in einem teilefundus mal mitgekauft o.ä...

alles anleitungen für den kleinkriminellen...

alternativ kannst du dir auch einen rahmen mit papiere kaufen.
bei den preisen, die eine xl50 heute erzielt, dürfte der rahmen aber auch nicht günstig sein..
bzw nicht einfach sein, einen zu finden...

versuch macht kluch..

lalali


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« Antworten #12 am: 19. Juni 2009, 14:49:00 »

........den Kaufvertrag bei meiner Rex hat auch mein Kumpel mit mir gemacht, bzw. er hat unterschrieben usw........weil der eigentliche Halter ist eines Nachts betrunken im Winter im Schnee gefunden worden, bzw. lag er da schon eine Weile und ist erfroren schock
Aber wer weis schon, dass die Rex nie meinem Kumpel gehört hat........ daumenhoch
mfg Felix
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« Antworten #13 am: 20. Juni 2009, 05:31:25 »

Guten Morgen =)

Ich weis nicht, wies euch geht,aber mit den ganzen "Geschichten" über illegale Sachen... Meint ihr nicht, dass hier die Grünen auch mal mittlesen?  ich hole die Polizei ich hole die Polizei ich hole die Polizei ich hole die Polizei ich hole die Polizei ich hole die Polizei

Wenn die Polizei nicht all zu weit weg ist, kannst du auch ein TÖF hinschieben, dann kannst du nichts vergessen ;)


So long jojo
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Why drink and drive, when you can smoke and fly? =)
Immer erst absteigen, wenn der Bock steht....
Nur Senkrecht absteigen.....

EINZIG..... Nicht ARTIG ;)

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So long....
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« Antworten #14 am: 20. Juni 2009, 09:49:34 »

Ich weis nicht, wies euch geht,aber mit den ganzen "Geschichten" über illegale Sachen... Meint ihr nicht, dass hier die Grünen auch mal mittlesen?  ich hole die Polizei ich hole die Polizei ich hole die Polizei ich hole die Polizei ich hole die Polizei ich hole die Polizei
Hm also ich hoffe doch das die Polente etwas bessere beim Arbeiten zu tun hat als in kleinen Moped Foren mitzulesen.   grinseman

Ansonsten hätten Sie wahrscheinlich auch schon den ein oder anderen hier aus dem Verkehr gezogen da vorne ein größeres Ritzel anbauen, ein größerer Vergaser oder eine andere Nockenwellen sicherlich auch nicht erlaubt ist. Wenn ich hier so mitlese komme ich mir manchmal auch so so vor als wäre ich fast der einzigste der mit originaler übersetzung und ohne einen großen Vergaser fährt. grinseman

cu klaus
« Letzte Änderung: 20. Juni 2009, 09:53:07 von klaus.g » Gespeichert
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