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Voraussetzungen für Tüv
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Thema: Voraussetzungen für Tüv (Gelesen 1993 mal)
flop93
XL50
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Re: Voraussetzungen für Tüv
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Antworten #15 am:
25. Juni 2009, 13:04:40 »
Jetzt hab ich noch ne frage...
braucht man den Beleuchtungsschalter eig. für den Tüv, weil man muss das licht doch sowieso die ganze zeit an haben, oder?
?mein schalter ist nämlich kaputt, bzw. sind gar keine Kabel mehr vorhanden.
LG, Flo
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Benno
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Der Drehzahlgott :-)
Re: Voraussetzungen für Tüv
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Antworten #16 am:
25. Juni 2009, 13:18:55 »
Der Schalter sollte aber trotzdem funktionieren
Wichtig für den Tüv: "Alles was am Fahrzeug dran ist, sollte auch funktionieren", heißt auch wenn du immer mit Licht fahren musst, sollte der Schalter zum ausmachen trotzdem funktionieren.
Aber wenn sie schon vom Werk aus keinen Schalter zum Licht ausmachen gehabt hätte, dann würdest du heut auch keinen brauchen. Aber nachdem unsere möffs das haben, sollte es auch gehen.
mfg Felix
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Shadowman
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Re: Voraussetzungen für Tüv
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Antworten #17 am:
25. Juni 2009, 15:24:01 »
Es gibt einen ganz wichtigen Grund, warum man einen funktionierenden Lichtschalter haben sollte:
Bei der CY ist der Schalter kein ein/aus Schalter, sondern ein um-Schalter. Wenn der auf off gestellt wird, leitet er den Strom der Lichtspule zum Wiederstand. Wenn jetzt mal die Birne vom Frontscheinwerfer durchbrennt,(soll ja schon mal vorkommen), hat man ohne Schalter keine Möglichkeit den Strom umzuleiten und die Lichtspule nimmt Schaden.
Ansonsten kann man natürlich einen X-Beliebigen Schalter verbauen und stets eine Ersatzlampe für den Scheinwerfer mitführen.
Es ist aber nirgendwo vorgeschrieben, daß der Schalter am Lenker sein muß.
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Re: Voraussetzungen für Tüv
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Antworten #18 am:
25. Juni 2009, 15:32:46 »
Nur mal so nebenbei!
Meine Bo
GS
er hat gar keinen Schalter mehr.
Knöpfchen drücken und LICHT ist an, ob man es will oder nicht!
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Frank
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flop93
XL50
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Re: Voraussetzungen für Tüv
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Antworten #19 am:
25. Juni 2009, 16:20:46 »
danke. heut ist mir in e-bay ein gasgriff durch die laschen gegangen. es ist echt krass wie teuer die teile von unseren hondas sein können...
muss man bei louis, wenn man ne neue batterie kauft auch noch die schwefelsäure extra mit kaufen?
Liebn gruß,
flo
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Benno
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Der Drehzahlgott :-)
Re: Voraussetzungen für Tüv
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Antworten #20 am:
25. Juni 2009, 17:04:22 »
Generel wenn du Teile brauchst würd ich erstmal hier im Forum fragen, 1. sind die Teile hier nicht so überteuert wie in ebay, weil ebay wird bei unseren Hondateilen wirklich wörtlicher "Wucher" betrieben. Es gibt ja nicht umsonst die Kategorie "Suche"
z.B. bei Shadow weis ich das der jetzt meinen Gasgriff mit funktionierendem Schalter hat, aber ob er sich wieder davon trennen kann ist die andere Frage
mfg Felix
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Shadowman
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Re: Voraussetzungen für Tüv
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Antworten #21 am:
26. Juni 2009, 06:38:43 »
Hi Flo
Den Gasgriff brauche ich leider noch.
Die Säure für die Batterie mußt Du extra kaufen, dafür kommst Du aber auch die nächsten Jahre damit hin.
Eine neue Batterie bis zur max-Markierung mit Säure füllen und ausgasen lassen. Nach einigen Stunden eventuell nochmal bis zur Markierung nachfüllen und die Batterie laden.Dann die Stöpsel wieder drauf und wenn irgendwann wieder Flüssigkeit fehlt, nur mit destiliertem Wasser nachfüllen.
Das kann man mit einer Spritze machen, auf die man ein Stück Plastikschlauch steckt.(z.B. Rest von Entlüftungsschlauch)
Vorsicht beim Umgang mit Säure.Spritzer auf Kleidung macht hässliche Löcher.
Beim Ausgasen entsteht Knallgas, also Rauchen, offenes Feuer und Funkenbildung vermeiden.
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Benno
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Der Drehzahlgott :-)
Re: Voraussetzungen für Tüv
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Antworten #22 am:
26. Juni 2009, 11:46:53 »
Tjo, dann musst dir halt nen anderen suchen
Aber schreib dein Anliegen mal bei "Suche"
mfg Felix
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flop93
XL50
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Re: Voraussetzungen für Tüv
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Antworten #23 am:
30. Juni 2009, 10:54:14 »
hoi,
gibts beim zündschloss nur ON und OFF? weil, wenn ich das rote und das schwarze kabel zusammen steck geht die zündung, ist also ON. das vorderlicht tut auch. trenn ich die beiden kabel dann, geht das licht zwar aus, aber die zündung tut. verbinde ich dann das schwarz/weiße mit dem grünen Kabel, geht die Zündung aus.
wenn das zündschloss also 3 Positionen hätte, bräuchte ich gar keinen Beleuchtungsschalter. dann könnte ich wählen zw. ON+Licht; ON; OFF
LG
Flo
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Benno
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Re: Voraussetzungen für Tüv
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Antworten #24 am:
30. Juni 2009, 11:17:47 »
Also normalerweise hat das Zündschloss nur on und off. Ob die Tüv Männers deine Version durchgehen lassen, weis ich nicht
mfg Felix
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flop93
XL50
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Re: Voraussetzungen für Tüv
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Antworten #25 am:
30. Juni 2009, 11:43:23 »
nein, sorry. hab mich vertan
des war die Leerlaufanzeigelampe, nicht das vorderlicht
lieben gruß
flo
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flop93
XL50
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Re: Voraussetzungen für Tüv
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Antworten #26 am:
07. September 2009, 12:49:27 »
Also, ich hab meine XL soweit jetzt restauriert. Licht tut, Schlösser sind dran. Dann war ich heut beim Tüv und die sagten wir, ich bräuchte noch blinker, da es mit blinkern verkauft wurde. es müsse original sein.
ist jetzt voll scheiße, aber was will man machen?
lg, flo
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Shadowman
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Re: Voraussetzungen für Tüv
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Antworten #27 am:
07. September 2009, 14:52:55 »
Hi Flo
Dein TüV erzählt Blödsinn, denn FAZ (Blinker) sind nach Paragraf 54 ,5 (5)4. StVZO nicht erforderlich an Leichtkrafträdern,Kleinkrafträdern und Fahrrädern mit Hilfsmotor.
Sind an solchen Fahrzeugen FAZ montiert, müssen sie den Vorschriften entsprechen.
Heisst auf gut Deutsch, wenn keine dran sind ist OK, wenn welche dran sind, müssen sie funktionieren und Prüfzeichjen haben und bla,bla,bla.
Wenn Dein TüV Mann rumstresst wegen der Blinker, dann soll er Dir mal das Gesetz zeigen, wo drin steht, daß Du Blinker haben mußt, blos weil sie mal Werkseitig montiert waren.
Es gibt auch kein Gesetz, wonach Du einen Gepäckträger brauchst, blos weil ab Werk einer dran war.
Lass Dich nicht für blöd verkaufen.
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Letzte Änderung: 07. September 2009, 15:00:31 von Shadowman
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Re: Voraussetzungen für Tüv
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Antworten #28 am:
07. September 2009, 17:47:13 »
hey danke shadowman!
ich ruf ihn morgen gleich an und sag ihm er soll mal ins gesetz gucken
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flop93
XL50
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Re: Voraussetzungen für Tüv
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Antworten #29 am:
08. September 2009, 07:16:07 »
ich hab jetzt angerufen bei ihm und der sagt, Honda hat es so mit blinkern genehmigt und es gibt keine andere Möglichkeit als die blinker dran zu machen.
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