Servus nix_Stahl,

first of all: Welcome Onboard...
...und dann wär´s natürlich nett, wenn Du Dich ein bischen vorstellen würdest, damit
wir uns auch ein Bild machen können.
Zu Deiner Frage: wenn Du noch bis nächsten Mittwoch warten kannst, erledigt sich diese
Fragestellung - zumindest bei mir - bis dahin.
ABER: es bringt Dir tatsächlich gar nix, zur Ausstellung einer neuen oder Ersatz-Betriebserlaubnis
die Kopie eines TÜV-Gutachtens einer anderen CY mitzubringen/vorzulegen.
Weil: Ad1: muß das Gutachten FAHRZEUGSPEZIFISCH erstellt werden (d.h. bezogen auf die Fahrgestellnummer),
und somit wäre so eine Aktion dann:
Ad2: Illegal und Urkundenfälschung.
Also, am besten einen freundlich gesinnten TÜV-Prüfer ausfindig machen und dem während seiner Zigarettenpause
das Problem schildern mit der Bitte um Hilfe/Unterstützung.
Kleiner Tip: TÜV-Prüfer im Außendienst, die bei kleineren Werkstätten regelmäßig TÜV-Abnahmen machen sind wesentlich
offener eingestellt als bei festen Stationen.
Gräuliche Grüße