moin moin,
genau so sieht das aus.
die kreidler mit >50km/h eintrag fällt nicht mehr in deine fahrberechtigung
trotz der korrekten max 50ccm.
du hättest deinen führerschein nach 4.1) der unteren tabelle besitzen müssen,
also mit ausstelldatum vor dem 01.04.1980.
hier noch eine übersicht zum splitting der führerscheinklassen.
Zitat aus diesem thread:
http://www.cy50.de/forum/index.php/topic,4135.0.htmlwie die alt-bekannten führerscheinklassen reformiert wurden und welche aktuellen klassen gelten:
Klasse Klassen bis 31. Dezember 1998 und Übergangsregelungen
1 Krafträder ohne Leistungsbeschränkung (auch personen mit führerscheinklasse 4 vor 01.12.1954 erlaubt)
1a Krafträder mit Leistungsbeschränkung (20 kW/27 PS bzw. 25 kW/34 PS)
1b ab16 Leichtkrafträder bis 125 ccm & max 15ps & max. 80 km/h
1b ab18 Leichtkrafträder bis 125 ccm & max 15ps & offene km/h
2 Lastkraftwagen und Zugmaschinen mit und ohne Anhänger
3 Kraftfahrzeuge bis max. 7,5 t zulässiger Gesamtmasse und Züge mit nicht mehr als drei Achsen
4 ab 01.01.2002 Kleinkrafträder bis 50 ccm und max 45 km/h
4.3) nach 01.01.1999 max 50ccm und max 50 km/h,
4.2) nach 01.04.1980 max 50ccm und max 40 km/h
4.1) vor 01.04.1980 max 50ccm und unbegrenzt km/h
4.0) vor 01.12.1954 Autos und Zweiräder bis 250ccm
5.1) nach 01.04.1980 Traktoren, Zugmaschinen, max 25 km/h und Kraftfahrzeuge bis 50 cm³, max. 40Km/h. (aber keine zweiräder !!!)
5.0) vor dem 31.03.1980 : heutige klasse M + L
Klasse reformierte klassen seit Januar 1999
1 -------- A
1a -------- A beschränkt
1b -------- A1 beschränkt 16-18 ; offen ab 18
2 ---- -----gesplittet in: C--C1--CE--C1E D--D1--DE--D1E
3 ----------gesplittet in: B--BE
4 --------- gesplittet in: M--S--T--L--
5 -----------gesplittet in: M--L--T
aktuelle bitte hier einsehen:
http://www.verkehrslexikon.de/Texte/FeVAnlage31.phplalali