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Autor Thema: Führerscheinklasse für "schnelle" Kreidler , 50ccm + >50km/h  (Gelesen 780 mal)
Robert
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« am: 26. Oktober 2009, 06:41:35 »

Hallo zusammen  grinseman

Hab mal eine Frage zur Kreidler RS.
Diese Kleinkrafträder haben orginal 50 ccm und eine orginal eingetragene Höchstgeschwindigkeit von 80-85 kmh. (manche auch 83 kmh)

Nun meine Frage,kann oder darf ich mit meinem Klasse 3 Führerschein (ist noch Rosa,und die Klasse 4 ist auch mitdabei) eine Kreidler RS fahren.  Huch?
Weil in meinem Führerschein (erworben 1997) steht bei Klasse 4:Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50ccm und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr
als 50 Kmh.

Da die RS ja schneller ist bin ich mir nicht sicher  Huch? heul   Die 50ccm passen ja nur halt die Höchstgeschwindigkeit nicht  HuchHuch?
Schönen Gruß
« Letzte Änderung: 26. Oktober 2009, 07:41:31 von lalali » Gespeichert

Das hat Dir der Teufel gesagt....

Robert
André Löhrer
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« Antworten #1 am: 26. Oktober 2009, 07:45:31 »

Hi!

Alles was schneller ist als 45km/h bzw. 50km/h (AUSNAHME: DDR- Schwalbe mit 60 km/h) braucht zwingend einen "großen" Führerschein, also die alte Klasse 1 oder die neue Klasse A. Das ist in dem Fall unabhängig vom Hubraum.

Grüße
André
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lalali
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« Antworten #2 am: 26. Oktober 2009, 07:48:11 »

moin moin,

genau so sieht das aus.
die kreidler mit >50km/h eintrag fällt nicht mehr in deine fahrberechtigung
trotz der korrekten max 50ccm.
du hättest deinen führerschein nach 4.1) der unteren tabelle besitzen müssen,
also mit ausstelldatum vor dem 01.04.1980.

hier noch eine übersicht zum splitting der führerscheinklassen.



Zitat aus diesem thread:
http://www.cy50.de/forum/index.php/topic,4135.0.html
wie die alt-bekannten führerscheinklassen reformiert wurden und welche aktuellen klassen gelten:

Klasse    Klassen bis 31. Dezember 1998 und Übergangsregelungen
1      Krafträder ohne Leistungsbeschränkung  (auch personen mit führerscheinklasse 4 vor 01.12.1954 erlaubt)
1a      Krafträder mit Leistungsbeschränkung (20 kW/27 PS bzw. 25 kW/34 PS)
1b      ab16 Leichtkrafträder bis 125 ccm & max 15ps & max. 80 km/h
1b      ab18 Leichtkrafträder bis 125 ccm & max 15ps & offene km/h
2      Lastkraftwagen und Zugmaschinen mit und ohne Anhänger
3      Kraftfahrzeuge bis max. 7,5 t zulässiger Gesamtmasse und Züge mit nicht mehr als drei Achsen
4      ab 01.01.2002 Kleinkrafträder bis 50 ccm und max 45 km/h
4.3)    nach 01.01.1999 max 50ccm und max  50 km/h,
4.2)    nach 01.04.1980 max 50ccm und max 40 km/h
4.1)    vor 01.04.1980  max 50ccm und unbegrenzt km/h
4.0)    vor 01.12.1954 Autos und Zweiräder bis 250ccm
5.1)    nach 01.04.1980 Traktoren, Zugmaschinen, max 25 km/h und Kraftfahrzeuge bis 50 cm³, max. 40Km/h. (aber keine zweiräder !!!)
5.0)    vor dem 31.03.1980 : heutige klasse M + L

Klasse   reformierte klassen seit Januar 1999
1    -------- A
1a  -------- A  beschränkt
1b  -------- A1 beschränkt  16-18 ; offen ab 18
2  ---- -----gesplittet in: C--C1--CE--C1E  D--D1--DE--D1E
3  ----------gesplittet in: B--BE
4  --------- gesplittet in: M--S--T--L--
5 -----------gesplittet in: M--L--T

aktuelle bitte hier einsehen:
http://www.verkehrslexikon.de/Texte/FeVAnlage31.php


lalali
« Letzte Änderung: 18. November 2009, 17:17:22 von lalali » Gespeichert

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Ich höre 10 Stimmen in meinem Kopf !
Neun sagen ich bin irre. Eine summt...
Robert
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« Antworten #3 am: 26. Oktober 2009, 07:57:55 »

Das ist ja echt sch.... Hammerjoe Hammerjoe Hammerjoe Hammerjoe Hammerjoe Hammerjoe

Ich hatte ja ein Funken Hoffnung das das gehen würde  Hammerjoe Hammerjoe

Danke für die Antworten  Weinen Weinen Weinen heul heul

Der traurige Robert heul
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Das hat Dir der Teufel gesagt....

Robert
André Löhrer
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« Antworten #4 am: 26. Oktober 2009, 10:35:49 »

Nanana....... S-sonicht

mal nicht gleich den Kopf hängen lassen! Ich habe den großen Lappen auch erst am 30.06.2008 gemacht, den Autoführerschein habe ich am 12.08.1985 gemacht. Man hat dann die unglaublich beruhigende Gewißheit, daß man wirklich alles fahren darf, was 2 Räder hat.
Der einzige Wermutstropfen ist eben, daß der Schein nicht ganz billig ist. Auch mit den Mindeststunden sollte man eigentlich hinkommen. Geübt habe ich mit www.bikeschein.de , das ist eine von HONDA gesponsorte Seite, einfach kostenlos anmelden. Da kann man nach allen möglichen Kriterien üben. Außer, daß einem ca. alle 2 Monate der neueste HONDA Newsletter vom nächstgelegenen freundlichen ins Mailfach flattert, passiert da nach der Anmeldung nichts.

Trau Dich...! daumenhoch

André
« Letzte Änderung: 26. Oktober 2009, 10:38:04 von André Löhrer » Gespeichert
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