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Autor Thema: CB50 Auspuff  (Gelesen 890 mal)
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CY-CB-XL Schreibfauler

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« am: 02. Juni 2010, 18:48:32 »

Hi,

Ich stelle mir momentan die Frage wegen eines Auspuffs. Gibt es noch andere Anlagen die man legal dranbauen kann ? Ansonsten würde ich meinen Originalen dranbauen. Allerdings müsste ich ihn schwärzen. Wie würde das gehen ? Bin für jeden Tip oder Link dankbar grinseman

 
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CY-CB-XL Schreibfauler

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« Antworten #1 am: 05. Juni 2010, 16:59:30 »

Na,hat keiner eine Idee?  cheese
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« Antworten #2 am: 05. Juni 2010, 17:21:52 »

Über den Auspuff wurde schon öfters gesprochen. Einfach mal suchen
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Stromer
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« Antworten #3 am: 05. Juni 2010, 17:22:20 »

Gibt dazu schon viele Themen zum Lackieren wie z.B:

http://www.cy50.de/forum/index.php/topic,1563.0.html

oder was hast Du vor??
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Gruß Stefan

„Suche nicht nach den Fehlern, sondern nach der Lösung\"
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CY-CB-XL Schreibfauler

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« Antworten #4 am: 05. Juni 2010, 19:35:11 »

Hi,

JKa ich habe die Suchfunktion schon genutzt, aber irgendwie nichts gefunden. Ich dachte an einen Kurzen ( ellebogenlangen) Auspufftopf denzur Not auf den CB50 Krümmer bauenn könnte. Schweissen oder sonstiges geht natürlich auch.
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CY-CB-XL Schreibfauler

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« Antworten #5 am: 08. Juni 2010, 15:26:56 »

Hi,

Ich bins wieder. Meint ihr ich könnte einen Endtopf eines Monkey-Replikas montieren? Wie würde es da mit der Zulassung aussehen ?
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lalali
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« Antworten #6 am: 08. Juni 2010, 15:41:41 »

Hi,

Ich bins wieder. Meint ihr ich könnte einen Endtopf eines Monkey-Replikas montieren? Wie würde es da mit der Zulassung aussehen ?

natürlich besteht die möglichkeit, von einer fremden bauähnlichen maschine gleicher motorgröße, einen
auspuffersatz zu entfremden und zu montieren. für diverse monkey + dax auspuffanlagen gibt es offizielle
zulassungspapiere. nur eben nicht gelistet für deine cb50.

weiterhin kann man versuchen, dem tüv klar zu machen, dass es vom hersteller keinen neuwertigenersatz mehr
gibt, weswegen nun ein fremdfabrikat her muß...
kann klappen, muß aber nicht. mit good-will des prüfers ist das zu machen, mit taube ohren und desinteresse
beim ingenieur ist nix zu machen.
desweiteren muß mit den abnahmegebühren kalkuliert werden.

also versuch dein glück, sprich beim tüv vor, zeig schon mal das entsprechende in frage kommende material
vor, bzw als info-material bild und bauform etc ggf diveres daten, bevor du etwas kaufst und nix möglich ist.

letztlich kannst du deinen cb-topf noch mit 800°c hitzebeständigen lack verzieren und wieder dranbauen.
oder aber eine chromtüte aus der dax-monkey-scene illegal fahren.... allerding ist die rechliche seite so,
dass offiziell die abe erlischt und der versicherungsschutz verloren gehen kann..

hohen wirkungsgrad,
lalali
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tommy01
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« Antworten #7 am: 09. Juni 2010, 18:43:51 »

Und bitte daran denken, wenn dir der TÜV oder sonst wer den eingetragen hat, das letzte Wort dazu haben immer die silber/blauen. Wenn das denen nicht passt, machst du es wieder ab. Ist zwar total bescheuert, weil du es ja eintragen hast lassen, aber die dürfen das tatsächlich.
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lalali
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« Antworten #8 am: 09. Juni 2010, 19:56:30 »

Und bitte daran denken, wenn dir der TÜV oder sonst wer den eingetragen hat, das letzte Wort dazu haben immer die silber/blauen. Wenn das denen nicht passt, machst du es wieder ab. Ist zwar total bescheuert, weil du es ja eintragen hast lassen, aber die dürfen das tatsächlich.

woher hast du denn sowas?
die können eine nachprüfung anleiern, ob das tatsächlich korrekt ist,
wenn sie es anzweifeln...

nenn man die entsprechenden §§§ 

lalali
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« Antworten #9 am: 12. Juni 2010, 21:14:29 »

Tja, ist leider wirklich so. Habe schon von einigen in letzter Zeit sowas gehört (nicht nur an 50ern). Da war dann nichts mehr mit in Ordnung bringen und wieder vorfahren. Gleich Nummernschild runter und das war es dann.

Leider finde ich selber keine Info´s (§) davon.
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« Antworten #10 am: 12. Juni 2010, 21:57:16 »

Den Scherrif möchte ich sehen, der mir eine zugelassene und eingetragene Auspuffanlge stilllegt.
Ich kann verstehen, wenn man irgendwelche Brüllrohre anschraubt und die mit pseudonummern versieht, daß man dafür Stress bekommt und im Zweifelsfall das Mopped stehen lassen muß, aber niemals bei einer geprüften und zugelassenen Anlage.
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« Antworten #11 am: 13. Juni 2010, 08:42:40 »

Hatte mich auch darüber gewundert, weil dann könnte man sich das ganze mit dem Eintragen lassen auch sparen. Bei mir hatten sie auch schon verzweifelt nach was gesucht, aber nichts gefunden. Nur mein Helm (Motorsporthelm für 500€) hatten sie dann beanstandet und ein Knöllchen geschrieben  Hammerjoe Andere dagen hatten sich dann nach meiner CB erkundigt, was sowas heute kostet etc.

Scheinbar gerade, an wen man gerät und wie derjenige drauf ist.
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Stromer
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« Antworten #12 am: 13. Juni 2010, 20:55:10 »

Tja, ist leider wirklich so. Habe schon von einigen in letzter Zeit sowas gehört (nicht nur an 50ern). Da war dann nichts mehr mit in Ordnung bringen und wieder vorfahren. Gleich Nummernschild runter und das war es dann.

Leider finde ich selber keine Info´s (§) davon.

Habe dazu was gefunden, weis nicht ob es passt, geht aber von Manipulation aus, Zitat:

Neue Regelung für Auspuff-Kontrolle...


und dazu ein Zitat von einem Polizist aus dem Bandit-forum:

Wie inzwischen ja langsam bekannt sein müsste, ist zum 1.3.2007 die neue Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) in Kraft getreten und hat teileweise alte Bestimungen aus der StVZO abgelöst, die nun nicht mehr gelten. Hierzu zählt. ua. auch der berühmte §18 StVZO, in dem die Betriebserlaubnispflicht und im Zusammenhang damit dann in anderen Bestimmungen der StVZO auch die Bußgelder geregelt sind/waren. Hierzu zählt auch die bisherige Erlöschen der Betriebserlaubnis durch Manipulationen bei Abgasanlagen, bzw. das Nichteinhalten von Geräuschgrenzwerten.

Ein Verstoß gegen den alten §18 kann nun nicht mehr geahndet werden, weil der ja nun nicht mehr gilt. Verstöße wegen des Erlöschen der Betriebserlaubnis müssen daher nach den §§30ff StVZO betrachtet werden.

Gemäß §30 StVZO liegt ein Verstoß vor, wenn bei Nichtbeachtung der Beschaffenheitsvorschriften die Verkehrssicherheit beinträchtigt sein kann, d.h. wenn bei verkehrsüblichem Gebrauch das Kraftfahrzeugs vermeidbare Gefährdungen, Behinderungen oder Belästigungen wegen dessen Beschaffenheit zu erwarten sind. Eine tatsächliche konkrete Gefährdung, Behinderung oder Belästigung muss nicht vorliegen.

Eine Verstoß gegen §30 StVZO ist grundsätzlich laut dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 25 Euro zu ahnden (Tatbestands-Nummern 330000 und 330006).

In den Fällen einer WESENTLICHEN Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit durch die Beschaffenheit des Fahrzeugs ist auch weiterhin eine Ordnungswidrigkeitenanzeige zu fertigen (TBNR 330600 und 330606) = weiterhin Bußgeld in Flensburg und Punkte...
Hiermit kann aber nur bearbeitet werden, bei denen in anderen Vorschriften den StVZO (§§32ff) keine Sonderbestimmuingen greifen.

So, das ist der aktuelle Stand. Dass ein manipulierter zu lauter Auspuff eine Belästigung darstellt, dürfte jedem einleuchten ==> 25 Euro Verwarngeld ist logisch.

Die Frage ist nur, ob man zu dem Schluss kommt, dass ein solcher Auspuff auch eine WESENTLICHE Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit vorliegt (dann wieder Anzeige), und genau DAS ist strittig, weil es hierzu noch keine Gerichtsurteile gibt....

Die generelle Aussage, dass die Polizei keine Auspuffanlagen oder Motorräder mehr sicherstellen darf, ist schlicht falsch. Wenn jemand mehrfach mit dem gleichen manipulierten zu lauten Auspuff erwischt wird (eigentlich immer nur je 25 Euro), ist das immer noch ein beharrlicher vorsätzlicher Vorstoß und kann die entsprechenden Folgen nach sich ziehen.

Und wenn durch den Auspuff eine Leitungssteigerung erreicht wird/zu erwarten ist und der Fahrer nicht den passenden Führerschein oder das Mopped nicht in der passenden Versicherungsklasse versichert ist, sind wir dann immer noch wieder im Strafrecht, und da ist natürlich alles weiterhin möglich .


Hab ich irgendwo aus dem Net kopiert. Ich hoffe es stört keinen. Das selbe hat mit gestern mein Nachbar erzählt, ich wusste es nicht.

Zitat Ende

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« Antworten #13 am: 14. Juni 2010, 09:04:33 »

Zu dem Thema möchte ich noch folgendes anmerken.
Eine eingetragene Auspuffanlage, kann natürlich durch Manipulation lauter werden und wenn man damit erwischt wird, ist man ruck zuck Fußgänger.
Eine eingetragene Auspuffanlage mit amtlicher ABE kann subjektiv zu laut sein. Das hat ein Bekannter von mir in seinen Fahrzeugpapieren eingetragen bekommen, als er beim TüV seine zugelassene und nicht manipulierte Auspuffanlage an der VT600C eintragen ließ.
Fazit:
Ein Polizist kann auch feststellen, das ein Auspuff subjektiv zu laut ist, aber belöegen kann er das nur mit einer amtlichen und objektiven Lautstärkemessung.
Letztendlich ist jeder seines Glückes Schmied und wer mit Brüllrohren durch die Gegend knattert, braucht sich nicht über die Konsequenzen wundern.
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