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Autor Thema: 50 kmh legalisieren für XL 50  (Gelesen 1848 mal)
Meister Müller
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CY100 immer noch zerlegt


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« Antworten #15 am: 20. August 2010, 07:02:56 »

die CY Legalisierung des TÜV Hannover ist doch genauso gelaufen.
Zündzeitpunkt festsetzen und andere Übersetzung!

macht aus original 40km/h einen 50km/h Betriebserlaubnis!

http://honda.cy50.de/CY-Menue/CY-Service/Gutachten/CY50-Gutachten/cy50-gutachten.html

http://honda.cy50.de/CY-Menue/CY-Service/Gutachten/CY50-Gutachten/CY50Gutachten50kmh.pdf
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Meister Müller
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« Antworten #16 am: 20. August 2010, 07:06:06 »

Nochmal nerven, da das Interesse für die XL 50 für 50 kmh ja wohl eher spärlich ist:

Du hast das Thema am 10.08.2010 hier gestartet und heute am 20.08 sind bereits 250 Aufrufe dieses Thema zu verzeichnen.
Also, reichlich Interesse.

Das Problem ist, dass die XL50   Honda XL50 wahrscheinlich nur noch gefühlte 100 x in Deutschland vorhanden und zugelassen/versichert sind.
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Shadowman
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« Antworten #17 am: 20. August 2010, 07:24:03 »

Wenn sie mit orginal Polrad und Auspuff schon 50Km/h läuft, dann stimmt doch da was nicht. Sehr verdächtig. Möglicherweise ist ja der Tacho getuned.
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Meister Müller
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« Antworten #18 am: 20. August 2010, 07:37:08 »

..... Möglicherweise ist ja der Tacho getuned.

also kommt in die TÜV Eintragung!

statt 40km/h Jetzt 50km/h durch Veränderung des Tachometers!

Sehr guter Vorschlag, Schattenmann  schock schock schock schock schock

(have fun  grinsig  )
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De Hess
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« Antworten #19 am: 20. August 2010, 10:36:10 »

klatschklatsch klatschklatsch


@RobertR

Du kennst doch sicherlich den Tüv hier bei uns in der Nähe am Baumarkt?
Da brauchst Du gar nicht erst hinfahren, die habe mich vor etwa 2 Jahren einfach wieder weggeschickt.
Hatte damals auch das Gutachten das man hier runterladen kann mit dabei aber das hat die gar nicht weiter interessiert.
Geht nicht so was machen wir nicht ich soll zu dem Tüv fahren der das Gutachten irgendwann mal ausgestellt hat.
Damit war das Thema für die erledigt.

cu klaus

Von genau denen habe ich folgende Antwort :

Sehr geehrter Herr Reuthal,

wenn Sie eine Betriebserlaubnis der Fa Honda haben aus der hervorgeht, dass mit den in dieser BE beschriebenen Umbaumaßnahmen die Geschwindigkeit auf 50km/h erhöht wird und die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten und nachgewiesen werden steht einer Abnahme dieses Fz nichts im Wege. Sollte es vom Hersteller keine Betriebserlaubnis oder Gutachten zu dieser Änderung geben kann dies leider auch nicht positiv begutachtet werden.

mfg

Ihr Team vom TÜV in Frankfurt Fechenheim

Aber es ist noch immer nicht beantwortet WIE ich das Möff auf die 50 kmh bringe, und zwar so daß dem TÜV Onkel dabei kein Zacken aus der Krücke bricht beim "verstehen" des Vorhabens  Hammerjoe gottohgott klatschklatsch
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Meister Müller
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« Antworten #20 am: 20. August 2010, 10:54:49 »

sag´ doch einfach.

DURCH BEARBEITUNG UND OPTIMIERUNG DES ZYLINDERKOPFES!
Veränderung der Hauptdüse im Vergaser
und
Änderung der Übersetzung!

Das sind alles drei Sachen, die man nachvollziehen kann.

Bei der Übersetzung bis du natürlich hierher festgenagelt dieses auch zu fahren.

Schreib nichts mit Auspuff, sonst muss Du vielleicht noch zur "Geräuschmessung"
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De Hess
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« Antworten #21 am: 20. August 2010, 13:38:48 »

Hmm ich habe denen jetzt mal meine Schreiben von Honda als Kopie gemailt und warte auf ne Reaktion, ich war bei diesem TÜV auch schon ein paarmal Klaus und kann deine angaben bestätigen  Hammerjoe WO hast du es denn letztendlich machen lassen ? DEKRA und so dürfen daß ja glaube ich nicht ?
« Letzte Änderung: 20. August 2010, 13:41:13 von RobertR » Gespeichert

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« Antworten #22 am: 21. August 2010, 05:03:22 »

mer waases ja net, du warst ja früher immer ein " kleiner Geheimnistuer" ;-)..ich tu mich mal um zwecks vernünftigem TÜV Menschen, evtl. ja auch meinAmi-TÜV ;-)
« Letzte Änderung: 21. August 2010, 08:59:34 von RobertR » Gespeichert

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« Antworten #23 am: 21. August 2010, 08:46:51 »

Was ich überhaupt nicht verstehen kann , warum kann man 50 eintragen lassen wenn nach neuer Bestimmung nur 45 erlaubt ist ? Klärt mich mal auf ?
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Meister Müller
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« Antworten #24 am: 21. August 2010, 10:07:20 »

...zu Zeiten der 80iger durften Mopped nur 40km/h schnell sein.
Dann kam der DEUTSCHE endlich auf die glorreiche Idee, die Dinger nicht nur als Spaßbremse, sondern auch als Anti-Hindernis für den fließenden Verkehr auf 50km/h zu legalisieren.
Anfang dieses Jahrtausend gab dann die EU die Reglementierung nur noch 45Km/H zuzulassen.

Wer also ein Mopped aus den 70/80 hat kann auf das Verständnis der TÜV Männers hoffen, dass die die Dinger auf die 50km/h zulassen (nachträglich!!)

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cyk
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« Antworten #25 am: 21. August 2010, 10:38:24 »

.
« Letzte Änderung: 21. August 2010, 14:30:18 von klaus.g » Gespeichert
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« Antworten #26 am: 21. August 2010, 11:01:52 »

Hey Klaus, schlägt Dir das Wetter auf´s Gemüt ?  Nachdem Du ja alles wegeditiert hast in deinem Post haben meine Antworten auch wenig Sinn.
« Letzte Änderung: 22. August 2010, 03:56:54 von RobertR » Gespeichert

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« Antworten #27 am: 27. August 2010, 05:24:45 »

Ach Klaus,  Weinen

Also,  für die die´s interessiert habe ich nachdem ich die Kopie meines Schreibens von Honda (identisch mit der CY Bescheinigung) zum TÜV geschickt hab folgende Antwort.

Hallo Herr Reuthal,

das angehängte Dokument reicht leider wie schon geschrieben nicht für eine Eintragung aus. Hierzu müsste ein Gutachten oder eine ABE vom Hersteller vorliegen aus der die technische Änderungen sowie die Geräusch und Abgaswerte nach erfolgter Ümrüstung bestätigt werden.

mfg

Ihr Team vom TSC Fechenheim


DAS war dann schonmal ein Schuss in den Ofen..ich bleib aber drann .
« Letzte Änderung: 27. August 2010, 05:50:07 von RobertR » Gespeichert

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« Antworten #28 am: 27. August 2010, 09:11:50 »



Hallo Herr Reuthal,

das angehängte Dokument reicht leider wie schon geschrieben nicht für eine Eintragung aus. Hierzu müsste ein Gutachten oder eine ABE vom Hersteller vorliegen aus der die technische Änderungen sowie die Geräusch und Abgaswerte nach erfolgter Ümrüstung bestätigt werden.

mfg

Ihr Team vom TSC Fechenheim



Hallo,

Die Abgaswerte dürften im Zusammenhang mit dem Baujahr vor 1987 der kleinen Viertakter eher nebensächlich sein.
Soviel lauter wird der Mokick auch nicht durch einen Umbau, wobei auch eine höhere db-Zahl bei alten Mokicks zulässig ist
bei den Modellen bis 1983.


Einzig, dass eine technische Änderung zu bescheinigen ist, um die Geschwindigkeit zu bestätigen ist richtig.
Selbst der TÜV hält nicht mehr gerne seinen Kopf hin für eigene Abnahmen und fordern immer häufiger Nachweise.
Man ist wohl eher nicht so auf Zusammenarbeit eingestellt und ist eher desinteressiert an deinem Vorhaben.


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« Antworten #29 am: 27. August 2010, 09:22:00 »

Das ist wie mit meinen Amikarren, wenn man einen wohlwollenden Prüfer hat der auch ein wenig mit der Materie Oldies- US Cars zu tun hat,  biste gut aufgehoben, wenn ich aber mit meinem Pickup zum TÜV komm und die erste Aussage lautet "Was ist denn das für eine Dreckschleuder ?" kann ich direkt wieder vom Hof fahren wie beim "Team Fechenheim passiert" Ich dachte halt wenn die was Schriftliches haben klemmen sie sich weniger aber auch hier "Pustekuchen" wie man sieht . Hab aber noch ein paar Optionen  Sonnenschein

btw...Ich halte es sowieso für unsinnig daß am öffentlichen Verkehr teilnehmende motorisierte Fahrzeuge weniger als 50kmh fahren, das ist u.U. auch garnicht so ungefährlich. Da die Jungs/Mädels eh alle ne Prüfung fürs 25kmh Mofa brauchen jetzt, finde ich sollten Mofas völlig von der Strasse kommen und gleich mit 15 Jahren ein 50kmh Läppchen für kleines Geld gemacht werden dürfen . daumenhoch
« Letzte Änderung: 27. August 2010, 09:29:09 von RobertR » Gespeichert

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