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50 kmh legalisieren für XL 50
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Thema: 50 kmh legalisieren für XL 50 (Gelesen 1849 mal)
cyk
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Re: 50 kmh legalisieren für XL 50
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Antworten #30 am:
27. August 2010, 11:01:18 »
Bei diesem Tüv herrscht pure Willkür.
Das die das nicht machen darauf hätte ich auch ne Wette abschließen können...
Entweder haben die keine Ahnung, was ja auch die komischen Antworten von dort erklären würde, oder die wollen einfach nur nicht.
Alles ziemlich junge Typen dort und die scheinen auch nur nach neusten Gesetzesauslegungen zu arbeiten.
Tüv Abnahmen dort von daher bitte nur mit fast neuen Fahrzeugen denn alles andere wird nur als Schrott der von der Straße muss abgehandelt.
Da wirst Du dir für dein Anliegen wohl einen anderen Tüv suchen müssen.
cu klaus
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Letzte Änderung: 27. August 2010, 11:06:26 von klaus.g
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De Hess
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Re: 50 kmh legalisieren für XL 50
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Antworten #31 am:
27. August 2010, 11:11:10 »
Also vorführen brauch man dort garnix, oder wie Du schon schreibst nur Neuwagen, als die aber aufgemacht haben war noch ein etwas älterer TÜV Ing. dort Chef und der hat auch mal ein Auge zugedrückt wenn´s wo getropft hat ! Ich will ja selbst nicht mit nem unsicheren Schrotteimer rumeiern und find TÜV auch gut bzw sinnvoll, nur sollte man da nicht nur nach "Schema F" vorgehen .
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Letzte Änderung: 27. August 2010, 12:53:26 von RobertR
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De Hess
Mr. Gegenstrom
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Re: 50 kmh legalisieren für XL 50
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Antworten #32 am:
30. August 2010, 10:25:53 »
Der nächste Schuss in den Ofen, 60 € würde s kosten die 45 kmh eintragen zu lassen, ich habe aber immer noch ein paar Eisen im Feuer, das dauert allerdings noch ne Weile .
Zitat
Guten Tag Herr Reuthal,
ich habe Ihre Anfrage weitergeleitet bekommen und kann Ihnen leider auch nur die Antwort geben wie Sie diese schon im Vorfeld erhalten haben. Hinzuzufügen wäre noch, dass hier die von Ihnen angestrebten 50 km/h Höchstgeschwindigkeit in keinem Fall positiv begutachtet werden kann –auch nicht nach Vorlage eines Gutachten des Herstellers. 1. Könnte die Begutachtung nach der damals geltenden Recht erfolgen –dann wäre bei 40 km/h Schluss – 2. Nach der aktuellen Rechtslage – dann wäre im Falle einer positiven Begutachtung aber bei 45 Km/h Schluss. In keinem Fall kann hier die dazwischen geltende und nicht mehr gültige Rechtsgrundlage mit 50 km/h angebracht werden.
Sollten also Gutachten betreffend der Umrüstung vorliegen, könnte eine max. Erhöhung um 5 km/h erreicht werden.
Sollten Sie noch weitere Fragen haben, können Sie mich gerne persönlich unter der u.g. Rufnummer ansprechen.
Mit freundlichen Grüßen
dieses Schreiben bekam ich ne Std. später vom TÜV Obering.
Zitat
Sehr geehrter Herr Reuthal,
Ihre Anfrage ist durch einen Kollegen an mich weiter geleitet worden.
Alle rechtlichen und technischen Belange auch und gerade hinsichtlich technischer Änderungen an einem Fahrzeug beziehen sich immer auf die Rechtslage zum Tage der Erstzulassung/Erstinbetriebnahme des Fahrzeugs. Für Ihr FZ Bj. 1981 können sie die Rechte aus diesem Jahre in Anspruch nehmen, aber müssen im Gegenzug auch mit den Pflichten leben.
Will heißen, daß 1981 ein Mokick mit Versicherungskennzeichen eine maximale ddBbH von 40km/h haben durfte. Dies nutzen alle Hersteller vollständig aus. Erst die etwa 10 Jahre später in den Verkehr kommenden Mokicks mit Vers.-Kennz. durften im Westen nach Änderung der Rechtslage eine ddBbH von 50 km/h haben, und zwar nur die. Ein rückwirkendes Ausnutzen dieser Regel für ältere Fahrzeuge ist nicht vorgesehen. Neuerdings durch greifendes EG-Recht wieder nur 45km/h.
Die Anhebung der ddBbH eines 1981er Mokicks auf über 40km/h würde ein Leichtkraftrad entstehen lassen, welches ein eigenes amtl. Kennzeichen trägt und HU-Pflichtig wäre. Ob das im Ihrem Sinne ist, müssen Sie sich selbst beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
es sieht alo eher schlecht aus tät ich sagen ?!
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Letzte Änderung: 30. August 2010, 11:36:41 von RobertR
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lalali
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Re: 50 kmh legalisieren für XL 50
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Antworten #33 am:
30. August 2010, 20:19:02 »
moin RR,
die oben zitierten schreiben geben genau das wieder,
was man beim ein- bzw umschlüsseln der cy80 im wandel der zeit überwiegend erlebt.
eine neuabnahme, einschlüsselung etc erfolgt nach der aktuellen rechtslage.
(wenn man nicht einen besseren dreh findet...)
genauso ist es auch beim shadowman oder beim holgonda mit ihren getüvten cb50 geschehen.
allerdings legten beides es auch auf mehr hubraum aus. dennoch wurde beide mokicks als leichtkrafträder
wieder zugelassen. sei´s nun bis oder über 80km/h, bzw über 45km/h in deinem fall.
genau die story wird dir auch im zweiten brief nahegelgt. die folge auf über 45km/h endgeschwindigkeit
ist die einschlüsselung als leichtkradftrad, was überwiegend teurer ist als das versicherungskennzeichen
für die eintragung einer 5okm/h lizenz auf basis des mokicks mit versicherungskennzeichen ist es demnach für alle
nutzer zu spät, da die aktuelle top-speed 45km/h beträgt.
lalali
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cyk
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Re: 50 kmh legalisieren für XL 50
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Antworten #34 am:
31. August 2010, 01:08:57 »
Zitat
Neuerdings durch greifendes EG-Recht wieder nur 45km/h.
Auch wieder mal so ein Schwachsinn, aber hier hat man halt lieber lauter kleine Zielscheiben auf der Straße die den restlichen Verkehr aufhalten....
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De Hess
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Re: 50 kmh legalisieren für XL 50
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Antworten #35 am:
31. August 2010, 03:58:14 »
Die EU kotzt mich sowieso an , nicht wegen den lächerlichen 5 kmh jetzt sondern generell, ich frag mich warum wir noch ´ne eigenen Verfassung und Gesetzgebung haben wenn dann doch nach EU-Diktat gehandelt- und entschieden wird ? Eine letzte Option habe ich noch denke aber daß mir die 50 kmh kein TÜV- Ing. mehr unterschreibt wenn ich das hier so lese.
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lalali
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Re: 50 kmh legalisieren für XL 50
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Antworten #36 am:
31. August 2010, 15:58:40 »
at RR:
darf er denn lkr bis 125ccm mit klasse 3 fahren,
d.h klasse 3 erworben vor dem o1.04.1980 ?
oder hat er gar eine lizenz für zweiräder, klase 1, a1 , a etc etc ?
dann wäre ggf ein tuning doch noch interessant auf lkr-basis.
lalali
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De Hess
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Re: 50 kmh legalisieren für XL 50
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Antworten #37 am:
31. August 2010, 16:03:12 »
DAS ist doch das ganze Dilemma, ich habe den Lappen erst DANACH gemacht , ansonsten würde ich auf 75/80ccm upgraden und täte mir die Diskussionen mit den Bürokraten garnicht an .
Aber danke der Nachfrage .
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Re: 50 kmh legalisieren für XL 50
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Antworten #38 am:
31. August 2010, 16:50:57 »
Zitat von: RobertR am 31. August 2010, 16:03:12
DAS ist doch das ganze Dilemma, ich habe den Lappen erst DANACH gemacht , ansonsten würde ich auf 75/80ccm upgraden und täte mir die Diskussionen mit den Bürokraten garnicht an .
Aber danke der Nachfrage .
Nun ja die Diskussionen mit irgendwelchen Bürokraten würden trotzdem bleiben, dann halt alle zwei Jahre bei der Tüv Untersuchung.
Das ist auch ein Grund warum meine cy nach wie vor ein Mokick ist obwohl ich mit meinen Führerscheinen alle Zweiräder fahren kann und darf.
cu klaus
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De Hess
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Re: 50 kmh legalisieren für XL 50
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Antworten #39 am:
31. August 2010, 17:07:42 »
Mit TÜV Ing´s hab ich selten Diskussion weil ich schon selber drann interessiert bin daß die sicherheitsrelevanten Sachen funktionieren, und wenn da alles past kann man auch mal bei nem "etwas" lauteren und auf der rechten Seite vor den Hinterrädern rauskommenden Auspuff in 3,5" ein Auge zugedrückt bekommen ;-) (das gilt aber NICHT für die Spezialisten vom TÜV Fechenheim)
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cyk
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Re: 50 kmh legalisieren für XL 50
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Antworten #40 am:
01. September 2010, 01:48:17 »
Sicherheitsrelevanten Sachen funktionieren bei mir auch immer alle, nur der Tüv sieht das hier und da auch gerne mal anders.
Wie auch immer ich bin kein Freund von übertriebenen Knickrigkeiten und daher auch nicht vom Tüv.
P.S. Du glaubst doch nicht im Ernst das ich noch mal in meinem Leben zu dieser Tüv Stelle fahre.
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Letzte Änderung: 01. September 2010, 02:30:24 von klaus.g
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Re: 50 kmh legalisieren für XL 50
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Antworten #41 am:
01. September 2010, 05:00:49 »
Wenn man nicht so ganz "Realitätsfremd" ist bzw. zuviel Zeit/Geld hat fährt man dort nur mit Wagen nicht älter als 2 Jahren hin ;-) Denen war z.B. auch nicht beizubringen daß bei meinem Laster die Feststellbremse keine "Handbremse" im eigentlichen Sinn (wird ja auch mit dem Fuss betätigt) ist und das Bremsseil dafür bei den Amitrucks nie so eingestellt werden kann daß man damit ne gleichmässige Bremswirkung erzielt . Als das dann einigermassen befriedigend mit viel Gefummel gerichtet war haben sie sich an einer Minimacke am Felgenhorn aufgehängt die beim ersten Durchlauf garnicht bemerkt wurde und mich das 2. mal ohne Plakette heimgeschickt, dann haben sie mich allerdings nicht mehr gesehen.
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Letzte Änderung: 01. September 2010, 05:03:32 von RobertR
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